Spionage im Ausland für Finanzplatz war für NDB laut Gutachten tabu

Spionage im Ausland für Finanzplatz war für NDB laut Gutachten tabu

14.05.2017, 12:36

Die nachrichtendienstliche Tätigkeit der Schweiz im Ausland zum Schutz des Finanzplatzes Schweiz war bisher rechtlich nicht ausreichend geregelt. Zu diesem Schluss kam 2010 das Bundesamt für Justiz (BJ) in einer Stellungnahme zu Handen des Nachrichtendienstes (NDB).

Das Gutachten des BJ vom 2. Dezember 2010 war auf Ersuchen von NDB-Direktor Markus Seiler im Rahmen der Vorbereitung auf die Revision des Nachrichtendienstgesetzes erstellt worden. Es behandelte abstrakte Rechtsfragen betreffend das Mandat des NDB zum Schutz des Finanz-, Wirtschafts- und Technologieplatzes Schweiz, äusserte sich aber nicht zu konkreten Einsätzen des NDB.

Über das Gutachten berichtete die «NZZ am Sonntag» im Zusammenhang mit der Affäre um den in Deutschland inhaftierten Schweizer, dem Spionage im wirtschaftlichen Umfeld vorgeworfen wird. Der Nachrichtenagentur sda liegt das damals als vertraulich eingestufte, aber inzwischen entklassifizierte Gutachten ebenfalls vor.

Es bedürfe für eine Mandatserweiterung, die dem Nachrichtendienst zusätzliche Ermittlungskompetenzen zuweise, um Machenschaften gegen die wirtschaftlichen Interessen des Landes frühzeitig zu erkennen und aufzudecken, einer Änderung des zivilen Nachrichtendienstgesetzes, heisst es in dem neunseitigen Papier.

Das dem Auslandnachrichtendienst nach geltendem Recht zustehende Instrumentarium dürfte in qualitativer Hinsicht kaum ausreichend sein, um die gewachsene Aufgabenfülle zu bewältigen, meinte das Bundesamt für Justiz. Nach geltendem Recht besitze der NDB kein ausreichendes rechtliches Mandat, um den Schutz des Finanz-, Wirtschafts- und Technologieplatzes Schweiz vor Bedrohungen und Gefährdungen umfassend wahrzunehmen.

Nur enges Betätigungsfeld für den NDB

In rechtlicher Hinsicht sei das Tätigkeitsfeld des NDB thematisch fokussiert. Die Kompetenzen seien dementsprechend eingegrenzt auf die Abwehr einzelner, relativ klar umrissener Bedrohungsarten, welche die nationale Volkswirtschaft in Bedrängnis bringen und damit mittelbar eine Gefährdung der staatlichen Interessen herbeiführen können, ist im Papier weiter wörtlich zu lesen.

Die Aufgabe des Nachrichtendienstes dürfe sich im wirtschaftlichen Kontext nicht mehr ausschliesslich auf die Abwehr von Wirtschaftsspionage beschränken, meinte das BJ. Vielmehr gehe es darum, die Absichten ausländischer Staaten - auch diejenigen befreundeter Nachbarländer - sowie die Intentionen und Motive nichtstaatlicher Akteure aufzuklären, systematisch zu analysieren und zu werten.

Damit sollen den politischen Entscheidungsträgern frühzeitig die nötigen Erkenntnisse und Beurteilungen geliefert werden, damit diese zweckmässige Abwehrstrategien präsentieren könnten.

NDB bekommt mehr Kompetenzen

Mit dem neuen, vom Schweizer Volk angenommenen Nachrichtendienstgesetz hat der NDB die fehlenden Kompetenzen inzwischen erhalten. Im neuen Gesetz steht explizit geschrieben, dass der Bundesrat «in besonderen Lagen den NDB zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen einsetzen kann».

Als solche gelten der Schutz der verfassungsrechtlichen Grundordnung der Schweiz, die Unterstützung der schweizerischen Aussenpolitik und der Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz.

Das Gesetz war am 25. September 2016 mit einem Ja-Stimmenanteil von 65.5 angenommen worden. In Kraft ist es noch nicht: Das passiert voraussichtlich am 1. September 2017. (sda)

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