Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» zur Ablehnung. Diese will das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankern.
Bereits im Februar hatte der Bundesrat bekannt gegeben, dass er die Initiative ablehnt. Am Mittwoch hat er nun die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet, in welcher er seine Argumente gegen das Volksbegehren darlegt.
Die Initiative hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden gefährdet wäre, schreibt der Bundesrat. Sie könnte sich zudem negativ auf die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung auswirken.
Die Privatsphäre steuerehrlicher Personen sei dank dem Steuergeheimnis ausreichend geschützt. Verweigere eine Person aber ihre Mitwirkung, sollten die Steuerbehörden weiterhin die Möglichkeit haben, Informationen bei Dritten einholen zu können.
Auskünfte durch Dritte eingeschränkt
Ein Ja zur Initiative hätte zur Folge, dass Steuerbehörden nur noch in seltenen Ausnahmefällen Informationen bei Drittpersonen einholen könnten. Auskünfte über steuerpflichtige Personen wären nur noch im Rahmen von Strafverfahren möglich - und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätige.
Wenn Steuerpflichtige ihre Mitwirkungspflichten verletzten, wäre es der Behörde nicht mehr möglich, Auskünfte beim Arbeitgeber oder bei einer Versicherungsgesellschaft einzuholen. Damit wäre eine korrekte Erhebung der Steuern nicht mehr sichergestellt, schreibt der Bundesrat.
Die Initiative war am 25. September 2014 mit 117'531 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Anlass war die Lockerung des Bankgeheimnisses für ausländische Bankkunden. Dem Initiativkomitee gehören Vertreter von SVP, FDP, CVP, Lega und Jungfreisinnigen an. Auch der Gewerbeverband und der Hauseigentümerverband unterstützen das Anliegen. Über das Volksbegehren entscheidet als nächstes das Parlament. Der Bundesrat empfiehlt es ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. (sda)