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Zürcher Staatsanwaltschaft ist «Wucher-Handwerkern» auf der Spur

Zürcher Staatsanwaltschaft ist «Wucher-Handwerkern» auf der Spur

02.01.2026, 08:1302.01.2026, 08:13

Die Zürcher Staatsanwaltschaft führt derzeit mehrere Verfahren gegen «Wucher-Handwerker». Diese reagieren auf dringende Anfragen, liefern aber schlechte und überteuerte Arbeit ab. Kürzlich hat das Bezirksgericht Zürich einen 26-jährigen Deutschen verurteilt.

gipser Handwerker
Diese in der Regel ungelernten Arbeiter stammen meist aus dem Ausland und wurden gezielt angeworben. (Symbolbild)Bild: shutterstock.com

Sie stehen auf der Matte, wenn ein Abfluss entstopft oder ein Geschirrspüler geflickt werden soll. Die Arbeit, die sie abliefern, ist aber oft mangelhaft, die Preise gesalzen.

Diese Handwerker werden ganz oben bei Google-Suchen angezeigt. Gezielte Werbekampagnen preisen diese Anbieter stets als erste Anlaufstelle in Notfällen an. Im Hintergrund agiert gemäss Zürcher Staatsanwaltschaft aber eine Organisation aus Marokko.

Dort betreibt sie ein Callcenter, das die Anrufe der Kunden annimmt. Hilfesuchende meinen, eine Schweizer Telefonnummer am Draht zu haben. Die Anrufe werden aber nach Marokko umgeleitet. Das Callcenter gibt die Aufträge dann an «lokale» Handwerker weiter.

Diese in der Regel ungelernten Arbeiter stammen meist aus dem Ausland und wurden gezielt angeworben. Sie drängen die Kunden dazu, den Einsatzrapport bereits vor Arbeitsantritt zu unterschreiben und nutzen dabei das Unwissen der Kunden aus, wie einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist.

Kanalreiniger und Schädlingsbekämpfer

In der Anklage wird detailliert beschrieben, wie die Organisation vorging. Der Beschuldigte, ein 26-jähriger Monteur aus Deutschland, gab sich demnach einmal als Schädlingsbekämpfer, einmal als Kanalreiniger aus. Auf dem Papier war er teilweise selbständig tätig, tatsächlich bekam er aber alle Aufträge von der Organisation.

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Das Verfahren gegen den 26-Jährigen war bereits das Dritte im Zusammenhang der «Wucher-Handwerker».Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

In einem konkret beschriebenen Fall sollte der 26-Jährige im Bezirk Horgen eine Ameisenplage beenden. Für einen halbstündigen Einsatz verlangte er 502 Franken, nachdem er zu Beginn lediglich eine Rechnung von 159 Franken angekündigt hatte. Marktüblich wären höchstens 250 Franken. Die Betroffenen erstatteten Anzeige.

Im zweiten Fall sollte der Deutsche im Kanton Schaffhausen Geruch aus einem Ablauf bekämpfen. Mündlich offerierte er Kosten von 1500 Franken. Der Betroffene akzeptierte, weil er von einer kompletten Reinigung des Abwassersystems ausging. Der Handwerker reinigte aber nur zwei Abflüsse und beendete den Einsatz nach 2,5 Stunden.

Umsatz von fast 800'000 Franken

Dieser Kunde hatte zusätzliches Pech: Er weigerte sich, zu bezahlen und rief die Polizei. Diese beschied ihm allerdings fälschlicherweise, die Rechnung zu begleichen, da er bereits unterschrieben habe. Welche Arbeiten ausgeführt wurden, habe die ausgerückte Patrouille nicht feststellen können.

Der 26-jährige Deutsche machte innerhalb von zwei Jahren einen Umsatz von fast 800'000 Franken. 1350 Mal rückte er aus. Der Wucher-Anteil beträgt gemäss Staatsanwaltschaft rund 400'000 Franken.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte diesen Handwerker Mitte Dezember im abgekürzten Verfahren wegen gewerbsmässigen Wuchers und unlauteren Wettbewerbs zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Sechs davon muss er absitzen. Danach wird er für fünf Jahre des Landes verwiesen. Er war geständig.

Dritte Verurteilung im Kanton Zürich

Das Verfahren gegen den 26-Jährigen war bereits das dritte im Zusammenhang mit diesen «Wucher-Handwerkern». Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte, wurden 2022 bereits zwei Männer in Uster und Horgen verurteilt.

In Uster stand ein 25-jähriger Deutscher vor Gericht, der zu Protokoll gab, dass er von Hintermännern unter Druck gesetzt worden sei, mehr Umsatz zu machen.

Gemäss Zürcher Staatsanwaltschaft sind derzeit «eine ganze Reihe» von Strafverfahren gegen Handwerker und Geschäftsinhaber hängig. Auch einen mutmasslichen Kopf der Bande hat die Staatsanwaltschaft ausfindig gemacht. Das Verfahren gegen ihn ist noch hängig.

Einige Verfahren wurden aber auch sistiert, weil die Täter entweder unbekannt oder nicht auffindbar waren. Auch in Deutschland und Österreich gibt es derzeit Strafverfahren gegen die «Wucher-Handwerker», die aus dem Ausland gesteuert werden. (sda)

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Satan
02.01.2026 08:40registriert Mai 2025
Super endlich dringend nötig! Er ist bei weitem nicht der einzige!
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