Ein US-Gericht hat erstmals eine Anklage gegen US-Komiker Bill Cosby wegen sexuellen Missbrauchs zugelassen. Ein Richter in Norristown im Bundesstaat Pennsylvania entschied am Mittwoch, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den 78-Jährigen weiterverfolgt wird.
In dem Strafverfahren geht es um einen Fall aus dem Jahr 2004, indem die Staatsanwaltschaft Cosby «schwere sexuelle Nötigung» zur Last legt. Bei einer Verurteilung drohen dem TV-Star bis zu zehn Jahre Haft und 25'000 Dollar Geldstrafe.
In dem Fall aus dem Jahr 2004 legt die Staatsanwaltschaft Cosby «schwere sexuelle Nötigung» zur Last. Der Schauspieler soll eine Universitätsmitarbeiterin unter Drogen gesetzt und missbraucht haben. Der Übergriff soll laut Staatsanwalt Kevin Steele im Haus des Schauspielers in Cheltenham bei Philadelphia stattgefunden haben. Die Frau habe Cosby damals als «Mentor und Freund» vertraut.
Angebliche frühere Vereinbarung
Richter O'Neill setzte einen ersten Anhörungstermin für den 8. März fest. Die Anwälte Cosbys hatten argumentiert, dass einer der Vorgänger von Staatsanwalt Steele, Bruce Castor, ihrem Mandanten nach der Aufdeckung der Vorwürfe 2005 zugesagt habe, keinen Strafprozess gegen ihn anzustrengen, wenn er in einem Zivilprozess zur Erstreitung einer Entschädigung aussagen werde.
Steele betonte jedoch, die Anwälte des mutmasslichen Opfers hätten nichts von der angeblichen Zusage Castors gewusst und seien darüber auch niemals offiziell informiert worden. Einen Antrag von Cosbys Anwälten, Steele die Zuständigkeit für den Fall zu entziehen, lehnte Richter O'Neill ebenfalls ab.
Cosby bestreitet die Vorwürfe vehement. Die Anwältin der Frau, Dolores Troiani, bezeichnete ihn am Mittwoch vor Gericht als aggressiven und manipulativen Charakter. Cosbys Anwälte, die gemeinsam mit ihrem Mandanten erschienen waren, gaben keinerlei Kommentar ab.
Teilweise verjährt
Insgesamt beschuldigen inzwischen mehr als 50 Frauen den einstigen Star der «Cosby Show», sie sexuell missbraucht zu haben. Zu Cosbys mutmasslichen Opfern gehören Models, Kellnerinnen und Mitarbeiterinnen aus dem Showgeschäft. Die Fälle reichen bis in die 60er Jahre zurück, die meisten sind daher bereits verjährt.
In zwei Fällen war kürzlich entschieden worden, dass sich Cosby nicht vor Gericht verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles verzichtete in beiden Fällen auf eine Anklage, da die Vorwürfe bereits verjährt seien. Ausserdem gebe es nicht genügend Beweise gegen Cosby. (sda/afp)