Spontaner Informationsaustausch: 82 Meldungen an 41 Staaten

Spontaner Informationsaustausch: 82 Meldungen an 41 Staaten

08.05.2018, 11:2008.05.2018, 11:20

Im Rahmen des spontanen Informationsaustausches (SIA) hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in einer ersten Tranche 82 Meldungen an 41 Staaten übermittelt. Damit hat die Behörde erstmals offengelegt, wie sie Partnerstaaten über Steuervorbescheide informiert.

Betroffen seien Steuervorbescheide, die am 1. Januar 2018 noch wirksam gewesen seien, heisst es in einer Mitteilung der ESTV vom Dienstag.

Unter den Ländern, die Informationen erhalten haben, sind Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und Russland. Gewisse Meldungen wurden mit mehreren Partnerstaaten ausgetauscht.

Mit dem spontanen Informationsaustausch werden die Steuerbehörden von sich aus aktiv, wenn sie auf etwas stossen, das einen anderen Staat interessieren dürfte. Dieser Informationsaustausch gilt seit der Totalrevision der Steueramtshilfeverordnung vom 1. Januar 2017.

Geregelt wurde damit lediglich der Austausch von Informationen über Steuervorbescheide. Diese selbst werden nicht ausgetauscht. Informationen über solche Steuervorbescheide sollen im Wesentlichen dann an andere Staaten übermittelt werden, wenn das Risiko einer Gewinnverkürzung oder -verschiebung besteht.

Informiert werden nur jene Staaten, die das Amthilfeübereinkommen des Europarats und der OECD unterzeichnet haben. (sda)

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