Feuerwerkskörper und Gummischrot bei besetztem Haus in Bern
Seit Mittwochmorgen ist ein Grossaufgebot der Polizei an der Berner Effingerstrasse im Einsatz. Ziel ist die Räumung eines besetzten Hauses. Vor dem Mittag waren die Polizeikräfte noch im Einsatz. Mehrere Personen wurden nach Polizeiangaben angehalten.
Die Anhaltungen erfolgten in dem Gebäude, wie Christoph Gnägi, Sprecher der Berner Kantonspolizei, einem sda-Reporter vor Ort sagte.
Die Polizei rückte am Mittwochmorgen gegen 7.45 Uhr mit einem Grosseinsatz zu der Liegenschaft an der Effingerstrasse 29 aus. Diese war im vergangenen Dezember von einer Gruppe namens «Oh Du Fröhliche» besetzt worden. Das Gebäude ist weiträumig abgesperrt.
Die Besetzer warfen Feuerwerkskörper und Farbe aus dem Gebäude auf die Polizisten. Diese schossen laut einem sda-Reporter vor Ort mit Gummischrot gegen das Haus. Im Verlaufs des Morgens beruhigte sich die Lage.
Keine Infos über Verletzte
Zahlreiche Schaulustige verfolgen das Geschehen am Rand der Absperrungen, darunter auch gut ein Dutzend Leute, die für die Besetzer demonstrieren.
Ob es bei dem Polizeieinsatz Verletzte gab, ist zur Stunde noch unklar. Durch die Absperrung an der Effingerstrasse kam und kommt es in Bern zu Verkehrsbehinderungen.
Die Räumung des Hauses erfolgt aufgrund eines Straf- und Räumungsantrags der Hausbesitzerin und eines Zivilgerichtsentscheides, wie ein Sprecher der Berner Kantonspolizei vor Ort sagte.
Liegenschaft gehört Bund
Das Gebäude gehört der Eidgenossenschaft, wie das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) am Mittwoch auf Anfrage verschiedene Medienberichte bestätigte. Es steht seit Sommerbeginn 2016 leer. Zuvor waren die Wohnungen an Privatpersonen vermietet.
2016 wurden laut BBL bereits das Erd- und das Untergeschoss der Effingerstrasse 29 saniert. Diese Räumlichkeiten werden seit dem Spätsommer 2016 genutzt. Die Sanierung der Wohnungen in den Obergeschossen war in einer zweiten Phase ab 2017 geplant und wird laut BBL nun so durchgeführt.
Die Räumlichkeiten sollen anschliessend der Bundesverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Nach Angaben des BBL handelt es sich um eine illegale Besetzung, nicht um eine Zwischennutzung.
Der Bund habe unmittelbar nach Beginn der illegalen Besetzung das Gespräch mit den Hausbesetzern gesucht, um innert nützlicher Frist wieder über die Liegenschaft verfügen zu können. Die Hausbesetzer hätten diesbezüglich keine Lösung in Aussicht gestellt und die gesetzeswidrige Besetzung fortgeführt, heisst es beim BBL. (sda)
