Zum Jahreswechsel sind in einem Schweizer Zollfreilager 861 Waffen und Waffenteile beschlagnahmt worden, darunter 329 Kalaschnikows Typ AK 47. Aktiv wurden die Schweizer Behörden nach einem Rechtshilfegesuch der Staatsanwaltschaft Stuttgart D.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen deutschen Geschäftsmann, der seinen Handel mit Waffen aus unbekannten Gründen von Deutschland in die Schweiz verlegen wollte, wie Krauth sagte. Ermittelt worden sei zunächst wegen des Verdachts auf Verstoss gegen das deutsche Aussenwirtschaftsgesetz sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
In welchem Schweizer Zollfreilager die Waffen und Waffenteile beschlagnahmt wurden, wollte sie nicht sagen. Ein Teil der Waffen wurden inzwischen wieder freigegeben. Der Beschuldigte hatte zuvor gegen die Beschlagnahme vor Gericht Beschwerde eingelegt.
Das Landgericht Stuttgart gab dem Geschäftsmann teilweise Recht und hob die Beschlagnahme von 532 Waffen und Waffenteilen wieder auf. Diese seien keine Kriegswaffen, entschied das Gericht. Es bestehe deshalb keine Genehmigungspflicht mehr gemäss Aussenhandelsgesetz.
Die in zahlreichen Kriegen und Bürgerkriegen erprobte AK 47 und deren Nachbauten sind auch bei unzähligen Rebellengruppen, Milizen oder auch bei Terroristen, Piraten oder Kriminellen im täglichen Einsatz. Unter anderem der 2011 getötete Al-Kaida-Chef Osama bin Laden liess sich gerne mit seiner Kalaschnikow abbilden. (jas/sda)