Ständerat berät über Massnahmen für Lohngleichheit

Ständerat berät über Massnahmen für Lohngleichheit

28.02.2018, 05:08

Der Ständerat entscheidet heute Mittwoch über Massnahmen gegen Lohndiskriminierung. Der Ausgang ist ungewiss: Die vorberatende Kommission hat die Vorlage abgeschwächt, die bürgerlichen Parteien bleiben skeptisch.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Dazu gehört auch die Lohngleichheit: «Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit», heisst es in Artikel 8. Nach wie vor beträgt der nicht erklärbare Lohnunterschied aber 7.4 Prozent. Das sind pro Jahr rund 7000 Franken.

Der Bundesrat will nun Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden verpflichten, Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern transparent zu machen. Die Unternehmen sollen alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen und von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen. Anschliessend müssten sie die Angestellten über das Ergebnis informieren.

Sanktionen sind nicht vorgesehen: Der Bundesrat setzt darauf, dass Unternehmen die Löhne anpassen, wenn die Ungleichheit sichtbar wird. Nach Kritik in der Vernehmlassung verzichtete er auch auf eine öffentlich zugängliche «Schwarze Liste» mit säumigen Arbeitgebern.

Ja zu abgeschwächter Version

Die vorberatende Ständeratskommission hat mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen entschieden, überhaupt auf die Vorlage einzutreten. Im Zuge der Beratungen schwächte sie die Regeln dann ab. Am Ende nahm die Kommission das revidierte Gleichstellungsgesetz deutlich an, mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Geht es nach dem Willen der Ständeratskommission, wären nur Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten dazu verpflichtet, die Löhne zu analysieren. Damit würden nicht wie vom Bundesrat vorgesehen 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent aller Arbeitnehmenden erfasst, sondern lediglich 0.85 Prozent der Unternehmen und 45 Prozent aller Arbeitnehmenden.

Zudem sollen die Unternehmen nach dem Willen der Kommission keine weiteren Analysen vornehmen müssen, sobald eine Analyse gezeigt hat, dass die Löhne gleich sind. Schliesslich hat die Kommission eine befristete Regelung beschlossen: Die Bestimmungen sollen lediglich zwölf Jahre lang gelten.

Freiwillige Massnahmen gescheitert

Die Mehrheit der Kommission hält die gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen für sinnvoll. Sie argumentiert, dass freiwillige Massnahmen in den letzten Jahren gescheitert seien. Der Gesetzesentwurf stelle eine pragmatische Lösung dar. Die Gegnerinnen und Gegner lehnen gesetzliche Regeln aus grundsätzlichen arbeitsmarktpolitischen Überlegungen ab.

In der Vernehmlassung hatten sich die bürgerlichen Parteien SVP, FDP, CVP und BDP gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Die Frauenparteien von FDP und CVP begrüssten eine solche allerdings. Gemäss einer Studie im Auftrag des Bundes befürworten auch zwei Drittel der Unternehmen staatliche Massnahmen. Die Hälfte jener Unternehmen, die bereits eine Lohnanalyse durchgeführt haben, passte die Löhne an.

Zum Ausmass der Lohndiskriminierung liess der Bundesrat ebenfalls eine Studie erstellen. Kritiker monieren, dass die Unterschiede verschwinden würden, wenn beim Lohnvergleich weitere Faktoren berücksichtigt würden.

Die Studie kam dagegen zum Schluss, dass sich die Diskriminierung nicht weg erklären lasse. Ein erheblicher Teil der Lohnunterschiede bleibt demnach unerklärbar, auch wenn mehr Faktoren berücksichtigt oder andere statistische Methoden angewendet werden. (sda)

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