Der Bundesrat lehnt die Velo-Initiative ab. Einige Anliegen des Volksbegehrens will er aber in einem direkten Gegenentwurf aufnehmen.
Eine Ergänzung des Verfassungsartikels über Fuss- und Wanderwege soll dem Bund künftig erlauben, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen, deren Anlage und Erhaltung zu unterstützen sowie die Information darüber zu fördern. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.
Er erachte die Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen aus verkehrspolitischer Sicht als sinnvoll, schreibt er in einer Mitteilung. Der Veloverkehr könne mithelfen, Verkehrsengpässe zu reduzieren und den CO2- und Energieverbrauch zu senken. Zudem sei er für den Tourismus von Bedeutung.
Die Velo-Initiative geht dem Bundesrat aber zu weit. Vor allem will er keine neuen finanziellen Verpflichtungen eingehen. Nach der Vernehmlassung hat er auch eine Vorschrift über die Sicherheit der Wander- und Velowege fallen gelassen.
Die Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege» (Velo-Initiative) stammt von Pro Velo, dem Dachverband für die Interessen der Velofahrenden, und wird von 26 Verbänden und Parteien unterstützt. Sie wollen erreichen, dass mehr Velowege erstellt und betrieben werden. (sda)