Unter den 38'000 Bundesangestellten sind 93.7 Prozent 2014 von ihren Vorgesetzten als gut oder sehr gut bewertet worden - und haben in der Folge Lohnerhöhungen oder Leistungsprämien erhalten.
Am häufigsten stuften Vorgesetzte in der Bundesverwaltung ihre Mitarbeitenden 2014 in der zweithöchsten Beurteilungsstufe 3 (von 4) ein. 81.1 Prozent der Angestellten wurden in diese Stufe eingeteilt. 6 Prozent erreichten die Ziele grösstenteils (Stufe 2), gerade mal 0.2 Prozent erreichten die Ziele nicht (Stufe 1).
12.6 Prozent erhielten die Bestnote 4, am häufigsten die Angestellten des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) mit 15.1 Prozent. In der Bundeskanzlei war der Anteil mit 2.3 Prozent am niedrigsten.
Gestützt auf Öffentlichkeitsgesetz
Das geht aus der Informationsnotiz Personalbeurteilungen und Leistungsprämien des Eidgenössischen Personalamts EPA, das zum Finanzdepartement gehört, hervor. Die «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche» hatten diese Notiz gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz heraus verlangt. Die Notiz liegt auch der Nachrichtenagentur sda vor.
Die Notiz wurde aufgrund eines Auftrags des Bundesrats erstellt. Dieser hatte die Generalsekretärenkonferenz (GSK) im Oktober 2014 beauftragt, das Thema Personalbeurteilungen und Leistungsprämien in der Bundesverwaltung auf Basis einer statistischen Auswertung pro Departement und Verwaltungseinheit zu diskutieren.
Die Verteilung mit einer ausgeprägten Spitze auf der Stufe 3 sei seit der Einführung des vierstufigen Beurteilungsmodells 2009 unverändert geblieben, heisst es in der Notiz.
Bei kritischer Betrachtung erscheine der durchschnittliche Prozentwert der Stufe 2 etwas tief. Mit einer konsequenteren Führung und herausfordernderen Zielvereinbarungen sei ein tiefer zweistelliger Prozentwert auf dieser Stufe «nicht unrealistisch».
Lohnerhöhungen nach Beurteilung
Die Einteilungen in die Beurteilungsstufen bestimmen über die Lohnerhöhungen. Das Lohnsystem des Bundes sieht gemäss einem Merkblatt des EPA für 2016 vor, dass bei einer Einteilung in die zweithöchste Stufe 3 der jährliche Lohn zwischen 1 bis 2 Prozent steigt, in die Stufe 4 zwischen 2.5 bis 3 Prozent.
Das gilt allerdings nur bis zum Erreichen des Höchstbetrags der Lohnklasse. Gute Beurteilungen ermöglichen also ein rascheres Erreichen des Höchstbetrages in der jeweiligen Lohnklasse.
Auch bei der Stufe 2 kann eine Erhöhung von 0.5 Prozent gewährt werden, muss aber nicht. Bei der untersten Stufe ist keine Lohnerhöhung möglich, es droht sogar eine Senkung des Lohnes um bis zu 2 Prozent.
Bonus für jeden Dritten
Überdurchschnittliche Leistungen und besondere Einsätze werden zusätzlich mit einer Leistungsprämie honoriert. Diese beträgt maximal 15 Prozent des Höchstbetrags der Lohnklasse pro Kalenderjahr und Mitarbeiter. 2014 hatte fast jeder Dritte, also über 11'000 Angestellte, eine Leistungsprämie von durchschnittlich 2663 Franken erhalten.
Am häufigsten in den Genuss eines Bonus kamen Angestellte des Verteidigungsdepartements VBS. 4509 Angestellte oder 36.6 Prozent erhielten eine durchschnittliche Prämie von 2452 Franken. Darauf folgt das Finanzdepartement mit 2966 Bonibezügern.
Im EFD fielen im Durchschnitt die Prämien mit 3087 Franken auch am höchsten aus, am tiefsten im Wirtschaftsdepartement WBF mit 2143 Franken.
Die Aufschlüsslung nach Unterabteilungen zeigt, dass die ausgezahlten Prämien stark schwanken: Angestellte im Generalsekretariat des Finanzdepartements erhielten im Durchschnitt 6934 Franken, Angestellte der Nationalbibliothek dagegen 941 Franken.
Das Beurteilungssystem hat der Bundesrat inzwischen angepasst, nämlich auf den 1. Januar 2015 hin. Insbesondere wurde die Stufe 2 inhaltlich stärker von der dritten Stufe abgegrenzt. Das EPA rechnete dadurch gemäss der Informationsnotiz aber nicht mit nennenswerten Beurteilungsverschiebungen. (sda)