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Valentin Stocker jubelt im leeren Joggeli: Für den FCB sind Geisterspiele nichts Neues. Bild: KEYSTONE

Sportrechtler meint: FC Basel hätte gegen kantonalen Entscheid vorgehen sollen

Der FC Basel bekommt keine Bewilligung für das Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt. Was hat das für Konsequenzen? Sportrechtler Martin Kaiser lässt den FCB hoffen, sagt aber auch, dass es vielleicht besser gewesen wäre, juristisch gegen den Entscheid des Kantons vorzugehen.

Publiziert: 10.03.20, 16:46
Jakob Weber / CH Media

Die Entscheidung des Kantons Basel-Stadt, dem FCB keine Bewilligung für das Heimspiel gegen Frankfurt vom 19. März zu geben, hat einen Rattenschwanz an Folgeproblemen ausgelöst. Kann das Spiel an einem anderen Ort durchgeführt werden? Kann das Spiel nachgeholt werden? Und vor allem, was passiert, wenn der FCB keine Alternativ-Lösung präsentieren kann? Bislang gibt es diese noch nicht. Die Zeit drängt, denn am Donnerstag findet bereits das Hinspiel in Frankfurt statt.

Der Sportrechtler Martin Kaiser vertritt die Auffassung, dass der FCB keine Angst vor einer 0:3-Forfait-Niederlage im Rückspiel haben muss. Er sagt: «Das Problem liegt ausserhalb des Einflussbereichs der FCB. Er ist der Situation komplett ausgeliefert und es liegt in keiner Weise irgend ein Verschulden des Klubs vor.» Kaiser ist der Meinung, dass hier ein sogenannter unvorhergesehener Fall gemäss Artikel 80 des UEFA-Reglements vorliegt.

Dort heisst es: «Bei Fällen höherer Gewalt entscheidet der UEFA-Dringlichkeitsausschuss.» Dieser hat beispielsweise auch vergangene Saison entschieden, dass Arsenal gegen Worskla Poltawa in Kiew und nicht im zum Kriegsgebiet der Ukraine erklärten Poltawa stattfinden kann. Wie er in dieser Situation entscheidet, ist völlig offen. Dass aktuell wegen dem Coronavirus jeden Tag neue Weisungen und Verbote erlassen werden, macht die Situation nicht einfacher.

«UEFA-Sanktionen wären eine Überraschung»

Dem FCB kommt wohl zu Gute, dass die UEFA mit Sitz in Nyon selber dem Schweizer Recht unterstellt ist. «Das Verständnis für den Entscheid des Kantons Basel-Stadt gemäss Vorgaben des Bundes sollte eigentlich vorhanden sein. Sanktionen der UEFA gegen den FCB wären eine Überraschung», sagt Kaiser.

Die Eintracht durfte sich zuletzt stets über grosse Unterstützung freuen. Bild: EPA

Der Jurist stellt die Frage, ob der FCB gegen den Entscheid des Kantons seinerseits juristisch hätte vorgehen sollen, um auf Nummer sicher zu gehen, dass er keine Schuld an der Spielabsage hat. «Man könnte argumentieren, dass das Geisterspiel keine öffentliche Veranstaltung ist und dass sich die trotzdem anreisenden Fans vor dem Stadion auf öffentlichen Grund lediglich versammeln. Ob dies so aber dem geltenden Veranstaltungsverbot des Bundes unterliegt, kann zumindest in Frage gestellt werden», sagt Kaiser.

Hinter den Kulissen wird gearbeitet

Gemäss seiner Meinung hätte der FCB mit entsprechenden Rechtsmitteln die Durchführung des Geisterspiels allenfalls juristisch erstreiten können. Doch das will der Verein nicht. «Wir stehen hinter der Entscheidung der Behörden und akzeptieren diese», sagte FCB-CEO Roland Heri am Montag.

Hinter den Kulissen suchen FCB, Frankfurt, UEFA und die lokalen Behörden nach einer Lösung, die für alle stimmen soll. Vielleicht erteilt ein anderer Kanton dem FCB die Bewilligung für ein Gast-Geisterspiel. Vielleicht finden die Verantwortlichen einen Ort, wo noch mit Fans gespielt werden kann. Egal, wie die Lösung am Ende aussieht, es ist eine Herkulesaufgabe für alle.

Coronavirus: Was du wissen musst

Das neue Coronavirus Sars-CoV-2 geht um die Welt. Was du darüber wissen musst. AP / Zoltan Balogh
Sars-CoV-2 gehört zur gleichen Erregergruppe wie das Sars- und Mers-Virus. EPA / CENTERS FOR DISEASE CONTROL AND
Das neue Virus ist zwar deutlich ansteckender, die Sterberate ist jedoch deutlich tiefer als bei Sars und Mers. EPA / NIAID- RML/NATIONAL INSTITUTES O
Ende 2019 waren vier Fälle bekannt, am 1. März waren es weltweit rund 90'000. EPA / MARK R. CRISTINO
Das erste Opfer in Europa starb am 21. Februar in Norditalien. EPA / JAN HETFLEISCH
Das grösste Risiko, an Covid-19 – so heisst die durch Sars-CoV-2 ausgelöste Lungenkrankheit – zu sterben, haben Menschen über 80 Jahre. Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO liegt die Mortalitätsrate in dieser Altersgruppe bei 14,8 Prozent. EPA / JEROME FAVRE
Patienten mit Herzkrankheiten sind besonders gefährdet, vor den Diabetikern und Personen mit Atemwegserkrankungen und hohem Blutdruck. EPA / TOLGA BOZOGLU
Anzeichen für eine Infektion sind gemäss WHO grippeähnliche Symptome, Atembeschwerden, Atemlosigkeit, Fieber und Husten. AP
Vier von fünf der von der Krankheit betroffenen Patienten leiden an einer gutartigen Ausprägung, wie eine chinesische Studie an 72'000 Personen zeigte. AP / Kerstin Joensson
In schweren Fällen kann das Virus zu Lungenentzündungen, akuten Atembeschwerden, Nierenversagen oder zum Tod führen. EPA / Tamas Soki
Zur Vorbeugung wird empfohlen, Abstand zu seinen Mitmenschen zu halten, sich regelmässig die Hände zu waschen, Mund und Nase zu bedecken, wenn man hustet und niest, respektive in die Ellenbeuge zu husten und zu niesen. EPA / MOURAD BALTI TOUATI
Einen Impfstoff gegen Sars-CoV-2 gibt es noch nicht. Und das dürfte auch noch dauern. Für das Mers-Virus, das 2012 auf der Arabischen Halbinsel entdeckt wurde und das auch zu den Coronaviren gehört, wird ein Impfstoff erst seit 2018 klinisch geprüft. EPA / NICOLA FOSSELLA
Das neue Coronavirus Sars-CoV-2 wird nach WHO-Daten von einem Infizierten im Mittel an zwei bis zweieinhalb weitere Menschen weitergegeben – und damit an mehr als bei einer Grippe (Influenza). Hier ist die Datenlage aber noch unsicher. AP / Piero Cruciatti

Session trotz Coronavirus weitergeführt

Video: SRF / SDA SRF

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