Christliche Jugendliche ziehen gegen die «Love Life»-Kampagne vors Bundesgericht
Die 35 Kinder und Jugendlichen, die sich gegen die «Love Life»-Kampagne des Bundes gewehrt hatten, ziehen vors Bundesgericht. Sie stören sich an der Darstellung sexueller Handlungen. Das Bundesverwaltungsgericht hielt sie jedoch für nicht beschwerdeberechtigt.
Die Minderjährigen teilten den Weiterzug ans Bundesgericht am Dienstag mit. Die Gruppe der 4- bis 17-Jährigen und ihre Eltern werden von der christlich orientierten Stiftung Zukunft Schweiz unterstützt. Sie gehen davon aus, dass die im TV-Spot der «Love Life»-Kampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gezeigten sexuellen Handlungen von homo- und heterosexuellen Paaren die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden können.
Im Sommer 2014 haben sie deshalb eine Beschwerde gegen die Kampagne beim BAG eingereicht und deren Einstellung gefordert. Das BAG trat darauf nicht ein, worauf die Gruppe den Fall ans Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen weiterzog.
Love Life! Wie die Anti-Aids-Kampagnen mit den Jahren immer heisser wurden
So brav begann das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 1988: Diese Anzeige musste reichen, um vor Aids zu warnen.
Genützt hat das kaum. Denn ab 1990 nahm die Zahl der Neuansteckungen mit HIV stetig zu. Das BAG versuchte es mit Romantik.
Es half ein bisschen. Die Zahl der Neuansteckungen begann abzunehmen, war aber immer noch sehr hoch. Das BAG wurde expliziter: «Ohne Dings kein Bums!»
1999 erklärte man das Ganze dann nochmals ausführlich.
2002 begann das BAG vorsichtig, primäre Geschlechtsmerkmale anzudeuten. bag / bag
Und ab 2005 wurde blank gezogen: «Eindringen immer mit Gummi.» bag / bag
Auch früher war man nackig! bag / bag
2006 gab man der Nacktheit einen neuen Twist: «Hier schützt man sich ja auch!» bag / bag
2007: Wilde Vergangenheiten am Familientisch. bag / bag
2008 brachte das BAG die Anti-Aids-Werbung dann auf den nächsten Level: Jetzt gibt's Sex – auf dem Mond! bag / bag
Und bei Tarzan und Jane – who else! ;) bag / bag
2009 gab es dann wieder was zu lesen. bag / bag
Und 2011 weitete das BAG seine Kampagne auf andere Geschlechtskrankheiten aus. Hier steht nicht mehr nur Aids im Vordergrund. bag / bag
Diese Linie fuhr das BAG 2012 weiter. bag / bag
Mein Dings hat Dingsbums. bag / bag
2014 wurde das BAG dann explizit wie nie. Gleichzeitig sind die HIV-Neuansteckungen so tief wie nie. bag / bag
Doch nicht allen gefällt's: 35 Kinder und Jugendliche aus christlich-evangelischen Kreisen forderten das BAG dazu auf, die Kampagne zu stoppen. bag / bag
Das BAG dachte nicht daran. Später entschied auch das Bundesverwaltungsgericht, dass es fraglich sei, ob die sexuellen Darstellungen Kinder und Jugendliche gefährden könnten. bag / bag
Dafür haben die Menschen beim neusten Coup wieder etwas mehr an: Die am Montag lancierte Kampagne macht auf Grippe nach Geschlechtsverkehr aufmerksam. bag / bag
Kurz nach der Ansteckung mit HIV treten nämlich grippeähnliche Symptome auf. bag / bag
Nicht betroffen
Die Richter entschieden, dass die Kinder und Jugendlichen beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertreter nicht berechtigt sind, Beschwerde zu führen. Dafür müssten sie von der Kampagne mehr betroffen sein als die Allgemeinheit. Sie müssten also einen Sondernachteil erleiden, damit überhaupt ein schutzwürdiges Interesse vorliege. Dies ist gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht der Fall.
Aus diesem Grund ist das BAG zu Recht nicht auf die Beschwerde eingetreten. Die Anwältin der Beschwerdeführenden ist gemäss Mitteilung der Kinder und Jugendlichen überzeugt, dass die Minderjährigen in ihrer Gesamtheit eine klar definierbare Gruppe darstellten. Im Interesse einer gesunden Entwicklung sei sie mehr als die Allgemeinheit der Bevölkerung vor sexualisierten Bildern und Videofilmen zu schützen.
(sda)
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