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Einhaltung der Menschenrechtskonvention

Europäischer Gerichtshof appelliert an Moskau und Kiew 

Publiziert: 14.03.14, 11:43 Aktualisiert: 14.03.14, 11:44

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg reagierte in einem Eilverfahren auf die Klage der Ukraine.  Bild: EPA

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat an Russland und die Ukraine appelliert, auf Militäraktionen zu verzichten und keine Menschenleben zu gefährden. Beide Länder sollten die europäischen Menschenrechtskonvention einhalten. Das Gericht reagierte in einem Eilverfahren auf einen Staatenklage, die die Ukraine am Donnerstag gegen Russland eingereicht hatte. Die Klage selbst wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.

Beide Staaten müssten den Gerichtshof schnellstmöglich darüber unterrichten, wie sie die Menschenrechtskonvention umsetzen wollten, heisst es in der raschen Antwort des Gerichtshofs weiter. Russland und die Ukraine hatten das Dokument in den 90er Jahren bei ihrem Beitritt zum Europarat unterzeichnet. Die Urteile und Anweisungen des Gerichts sind damit für Moskau und Kiew bindend. Klagen eines Staates gegen einen anderen sind vor dem Gerichtshof für Menschenrechte selten. (rar/sda/afp)

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