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Verjährungspraxis für unzulässig erklärt

Asbest-Urteil aus Strassburg kann zu Klagewelle führen

Publiziert: 12.03.14, 04:34
  • Opfer von Asbest-Spätschaden haben bisher in der Schweiz erfolglos auf Entschädigung geklagt.
  • Weil die Krankheiten frühestens 20 Jahre nach dem Kontakt ausbrechen, ist die 10-jährige Verjährungsfrist längst abgelaufen, wenn die Opfer klagen wollen.
  • Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis in einem Urteil als unzulässig beurteilt hat, könnte es für betroffene Unternehmen und die Suva zur Klagewelle kommen.
  • Nach der Einschätzung des Anwalts eines Opfers gibt es noch 1000 bis 2000 Fälle von betroffenen, die nun klageberechtigt wären.

Weiterlesen beim «Tages-Anzeiger».

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