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1,75 Prozent Zins für Pensionskassen-Gelder

Publiziert: 01.09.14, 17:02 Aktualisiert: 01.09.14, 17:35

Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen im nächsten Jahr weiterhin zu mindestens 1,75 Prozent verzinst werden müssen. Die Mehrheit der BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den BVG-Mindestzinssatz beizubehalten.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder gingen von 1,25 bis zu 2,0 Prozent, wie es in der Mitteilung der BVG-Kommission vom Montag hiess. Die von der Kommissionsmehrheit für die Berechnung des Mindestzinssatzes favorisierte Formel ergab laut der Mitteilung einen Wert von 1,5 Prozent.

Weil sie die Lage an den Finanzmärkten insgesamt als zufriedenstellend beurteilten, sprachen sich elf Mitglieder der 18-köpfigen Kommission dafür aus, bei 1,75 Prozent zu bleiben. Sechs Mitglieder wünschten eine Erhöhung auf 2 Prozent. Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in einem Jahr erneut zu beurteilen.

Ob der Mindestzinssatz für die berufliche Vorsorge geändert oder beibehalten wird, entscheidet der Bundesrat. Er ist nicht an die Empfehlung gebunden, folgt dieser aber in der Regel. (whr/sda)

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