Wenn russische Strafverfolger Information von den Schweizer Kollegen wollen, liefern diese die nötigen Unterlagen und Protokolle.
Die Schweiz kooperiert auch, wenn es um rechtsstaatlich umstrittene Verfahren geht, wie der Fall des verstorbenen Rechtsanwaltes Sergei Magnitski, der im Westen als Whistleblower und Putin-Opfer gilt.
Die russischen Behörden erwidern die Zusammenarbeit nicht immer. Weil die russische Generalstaatsanwaltschaft in einem Geldwäscherei-Fall keine Auskunft gab, musste ein Verfahren trotz Verdacht eingestellt werden.