Wegen Mordes an einem Callgirl soll ein 28-jähriger Schweizer für 18 Jahre ins Gefängnis und anschliessend verwahrt werden. Dieses Urteil hat das Regionalgericht Emmental-Oberaargau am Donnerstag in Burgdorf verkündet.
Zusätzlich ordnete das Gericht eine ambulante therapeutische Massnahme an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Der Verteidiger hatte eine 12-jährige Freiheitsstrafe für angemessen betrachtet.
Der Angeklagte selber sagte am Montag: «Ich will es nicht so recht wahr haben, dass ich das gemacht habe.» Er habe sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt. Es sei gewesen wie in einem Film, den er nicht habe stoppen können. Er habe im Internet Vergewaltigungsvideos gesehen, sagte der Angeschuldigte vor Gericht. An jenem Freitagabend habe er eine Vergewaltigung im Hinterkopf gehabt. Er habe ein neugieriges, kribbeliges Gefühl gespürt. Ob er es aber wirklich machen werde, habe er nicht gewusst. An eine Tötung habe er nicht gedacht.
Der zur Tatzeit 25-jährige Mann bestellte am Abend des 9. März 2012 bei einem Escortservice eine Frau nach Langenthal. Dort begab er sich mit der gebürtigen Österreicherin zum Parkplatz einer Sporthalle. Als der junge Mann, der zuvor Alkohol getrunken und Kokain konsumiert hatte, dem Callgirl sagte, er habe kein Geld, kam es zu einer Auseinandersetzung.
Der junge Mann würgte, schlug und trat die Frau. Dann versuchte er in sie einzudringen. Das malträtierte Opfer schleifte er anschliessend zu einem Lichtschacht der Turnhalle und stopfte ihr Gegenstände in Körperöffnungen. Dann liess er die Frau im Schacht zurück, behändigte ihr Geld und kurvte mit ihrem Auto durch die Nacht, um sich Kokain zu beschaffen. Jugendliche eines Sportvereins fanden tags darauf die schrecklich zugerichtete Leiche im Lichtschacht.
(sda)