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5G-Diktatur? Bundesrat hält Mobilfunk-Grenzwerte für ausreichend

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Ein Anti-5G-Plakat in Zürich.Bild: watson

5G-Diktatur? Bundesrat hält Mobilfunk-Grenzwerte für ausreichend

23.05.2019, 15:1723.05.2019, 15:25
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Aus Sicht des Bundesrates genügen die geltenden Grenzwerte für die Strahlung von Mobilfunkanlagen, um das Risiko von Gesundheitsschäden zu minimieren. In der Schweiz gälten strengere Regeln als in den meisten Nachbarstaaten, schreibt die Landesregierung.

Nationalrätin Martina Munz (SP/SH) erkundigte sich im Zusammenhang mit dem Ausbau des Mobilfunks auf die 5G-Technologie. Dadurch werde die Bevölkerung einem weiteren unbekannten Gesundheitsrisiko durch hochfrequente elektromagnetische Felder ausgesetzt, schreibt sie in ihrer Interpellation. Sie wollte wissen, wie der Bundesrat das Risiko einschätzt und wer bei Schäden haftet.

Der Bundesrat schreibt in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme, er nehme die Besorgnis der Bevölkerung sehr ernst. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkenne, dass aussagekräftige Langzeituntersuchungen fehlten. Dem habe der Bundesrat beim Erlass der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Rechnung getragen.

Er habe für Orte wie Wohnungen, Schulen, Spitäler oder Büros zusätzlich strengere Anlagegrenzwerte festgelegt, welche die Langzeitbelastung an diesen Orten tief hielten. Die Vorschriften seien so festgelegt worden, dass die Strahlung nach heutigem Stand der Wissenschaft keine Gesundheitsschäden infolge Erwärmung des Körpergewebes verursache und auch das Risiko noch ungewisser, langfristiger negativer Auswirkungen minimiert werde.

Hier stehen die ersten 5G-Antennen der Schweiz

Video: srf/SDA SRF

Zur Haftung hält der Bundesrat fest, Schadenersatz wegen Gesundheitsschädigung könnte gestützt auf verschiedene Gesetzesbestimmungen verlangt werden, sofern der Nachweis des Schadens durch die Mobilfunkstrahlung gelinge.

Würden die Mobilfunkanlagen nach geltenden Vorschriften betrieben, sei davon auszugehen, dass verschuldensabhängige Haftungsbestimmungen auch bei späteren neuen Erkenntnissen zur Schädlichkeit nicht greifen würden, da zum Zeitpunkt der Schadensverursachung keine Sorgfaltspflichtverletzungen vorlägen.

Die drei Telekom-Anbieter Swisscom, Sunrise und Salt hatten im Februar Mobilfunkfrequenzen ersteigert mit dem Ziel, die schnelle 5G-Technologie einzuführen. Im April haben sie damit begonnen. (sda)

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