Im Prozess gegen die Betreiber des Cyberbunkers im westdeutschen Traben-Trarbach sind die Angeklagten am Montag zu Gefängnisstrafen verurteilt worden.
Das Landgericht Trier sah es gemäss «Tagesschau»-Bericht als erwiesen an, dass die acht Beschuldigten in dem früheren Bundeswehrbunker ein geheimes Daten- und Rechenzentrum für kriminelle Kundschaft betrieben hatten.
Alle acht Angeklagten hätten sich der Bildung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.
Als sogenannter «Bulletproof-Hoster» boten die Betreiber gegen Bezahlung Schutz vor staatlichem Zugriff und halfen laut Anklage, Ermittlungen zu vereiteln.
Auch ein gross angelegter Cyberangriff auf rund eine Million Telekom-Router Ende November 2016 soll über einen der Server im Cyberbunker gesteuert worden sein.
Die Strafen im Überblick:
Für die Ermittler sei es in mehrerlei Hinsicht ein Prozess der Superlative gewesen, hält der «Spiegel» fest und bezieht sich auf Angaben des Oberstaatsanwalts vor Prozessbeginn: Dieser sprach von 249'000 Straftaten, 650 in einen Spezialeinsatz involvierten Beamten, 403 konfiszierten Servern und zwei Millionen Gigabyte beschlagnahmten Daten.
Aber: Vom Vorwurf der Beihilfe zu den fast 250'000 Straftaten, die über die gehosteten Darknet- und Clearnet-Sites gelaufen sind, sprach das Gericht nun alle Angeklagten frei.
Das erstinstanzliche Urteil des Trierer Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Verteidiger Revision einlegen wollen, war laut «Spiegel»-Bericht zunächst offen.
Update: Oberstaatsanwalt Jörg Angerer kündigte am Montag gemäss Bericht von T-Online an, er werde prüfen, ob er Revision eingelegen werde. Der Verteidiger des Hauptangeklagten, Uwe Hegner, wolle Rechtsmittel einlegen. Es handle sich bei Cyberbunker nicht um eine kriminelle Vereinigung und da es beim Verfahren um «juristisches Neuland» gehe, werde das sicher vor dem Bundesgerichtshof entschieden.
Zu den Cyberbunker-Kunden zählten laut Anklage die Betreiber der grossen Darknet-Marktplätze «Wall Street Market» und «Fraudsters», die längst vom Netz sind.
«Wall Street Market» wurde 2019 von deutschen und US-Ermittlungsbehörden in einer internationalen Operation stillgelegt. Damals galt die Plattform als weltweit zweitgrösster illegaler Marktplatz im Darknet. Einige Monate später wurde auch der sogenannte Cyberbunker ausgehoben.
Die meisten von insgesamt 227 Folgeverfahren gegen Kunden des illegalen Rechenzentrums mussten eingestellt werden, weil es keine Ermittlungsansätze zur Identifizierung der Kunden gab, wie der zuständige Oberstaatsanwalt sagte. In einigen Verfahren würden noch Ermittlungen laufen.
Das grösste Folgeverfahren aus dem Komplex Cyberbunker sei das Verfahren gegen die Betreiber der Plattform «DarkMarket» gewesen. Diese Plattform wurde im Januar 2021 als einer der weltweit grössten Handelsplätze ausgehoben. Hier müssen sich ein Mann und eine Frau ab dem 16. Dezember vor dem Landgericht Trier verantworten.
Über DarkMarket soll mit Drogen, Falschgeld sowie mit gestohlenen und gefälschten Kreditkarten gehandelt worden sein. Mindestens 320'000 Geschäfte im Wert von mehr als 140 Millionen Euro wurden laut Anklage abgewickelt.
Aus der Schliessung von DarkMarket wiederum ging die internationale Polizeiaktion «Dark HunTOR» hervor, bei der es auch zu Festnahmen in der Schweiz kam.
Ende Oktober 2021 informierte Europol über den koordinierten Schlag gegen den Darknet-Drogenhandel, der sich über neun Länder in Europa und die USA erstreckte. Rund 150 Verdächtige wurde festgenommen, 2 im Kanton Zürich.
Insgesamt wurden 234 Kilogramm Drogen und 45 Schusswaffen sichergestellt, wie die Behörden mitteilten.
Mit Material der Nachrichtenagentur Keystone-SDA