Ist das verhältnismässig?
30.10.2014, 05:4830.10.2014, 08:50
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- Eine Gruppe von Aktivisten protestierte in Bern gegen die Miss-Schweiz-Wahl. Der darauffolgende Polizeieinsatz, bei dem sich Demonstranten auf der Wache etwa nackt ausziehen mussten, wurde bereits kritisiert, es läuft eine interne Untersuchung.
- Jetzt gehen die Behörden noch einen Schritt weiter: Die Staatsanwaltschaft hat sechs Demonstrantinnen und Demonstranten zur Abgabe einer DNA-Probe aufgeboten.
- Einer 20-jährigen Aktivistin wird vorgeworfen, sie habe die Amtshandlungen der Polizei massiv behindert, «indem sie an einer Sitzblockade teilnahm».
- Ein Rechtsexperte stellt die Ermittlungs-Massnahmen in Frage. «DNA-Proben bilden schwere Grundrechtseingriffe», sagt Reto Müller, Lehrbeauftragter für Polizeirecht an der Universität Basel. Es stellten sich laut Müller Fragen nach der Verhältnismässigkeit eines solchen Eingriffs.
- Auch Berner Stadtpolitiker wie Seraina Patzen von der Jungen Alternative oder Simon Glauser von der SVP kritisieren das DNA-Aufgebot als unverhältnismässig.
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