Wer seine Zweitwohnung in Silvaplana/GR nicht regelmässig vermietet, muss der Gemeinde in Zukunft eine Abgabe von 2 Promille des Steuerwerts der Wohnung entrichten. Ziel der Bestimmung sind weniger kalte Betten und eine tiefere Nachfrage nach Zweitwohnungen. Die Gemeinde Silvaplana spricht von einem Erfolg.
Über Hundert Eigentümer wehrten sich mit einer Beschwerde gegen die Einführung der Zweitwohnungssteuer. Sie kritisierten im Wesentlichen, dass eine solche Abgabe ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie sei und die maximal zulässige Liegenschaftssteuer überschritten werde.
Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen den vorinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts Kanton Graubünden nun abgewiesen. In seinem Urteil hält es fest, dass die Zweitwohnungssteuer kein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie ist. Die Befugnisse der Eigentümer werden zwar eingeschränkt, aber es besteht kein Zwang, die Zweitwohnung touristisch zu bewirtschaften.
Wer nicht vermietet, muss die Steuer bezahlen. Grundsätzlich besteht damit eine Wahl. Der geschuldete Steuerbetrag ist gemäss Bundesgericht zwar «nicht geradezu vernachlässigbar, jedoch vergleichsweise moderat bemessen».
Das Bundesgericht stützt den Entscheid der Vorinstanz auch bezüglich der Qualifizierung der Zweitwohnungssteuer. Das Verwaltungsgericht hat diese als Lenkungssteuer eingestuft und nicht als reine Liegenschaftssteuer. In Silvaplana beträgt die Liegenschaftssteuer 1 Promille des Steuerwerts der Wohnung. Sie darf gemäss Gesetz nicht mehr als 2 Promille betragen.
Weil es sich bei der Zweitwohnungssteuer eben um eine andere Steuer handelt, wird der im Gesetz festgelegte Maximalsatz nicht überschritten.
Als Lenkungsabgabe erachtet das Bundesgericht die Zweitwohnungssteuer als ein taugliches Mittel, um die bestehenden Liegenschaften besser auszulasten und die Nachfrage nach neuen Zweitwohnungen zu senken.
Die Zweitwohnungssteuer ist gemäss Bundesgericht auch mit der im März 2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» vereinbar. Der neu in die Bundesverfassung aufgenommene Artikel beinhaltet ausschliesslich eine Beschränkung des Zweitwohnungsanteils.
Insofern wirkt er «nicht als umfassender Lösungsansatz für die Problematik rund um die Zweitwohnungen und die kalten Betten», schreibt das Bundesgericht. Aus diesem Grund stehe der Verfassungsartikel nicht der kommunalen Kompetenz für die Einführung einer Zweitwohnungssteuer entgegen.
Für Silvaplana sei das Urteil sehr wichtig und ein grosser Erfolg, sagte Gemeindepräsidentin Claudia Troncana in Chur vor den Medien. Als nächsten Schritt werde die Gemeinde zusammen mit den Zweitwohnungsbesitzern die Modalitäten ausarbeiten zur Veranlagung und zum Einzug der Steuer. Man strebe einen unbürokratischen Weg an und wolle die Steuer spätestens ab kommendem Jahr einziehen.
Otmar Bänziger, Anwalt der Gemeinde Silvaplana, geht davon aus, dass die Zweitwohnungssteuer nun bei anderen Bündner Gemeinden Schule machen wird. Viele Kommunen hätten mit der Einführung einer solchen Steuer bis zum Vorliegen des Bundesgerichtsurteils zugewartet. Auf andere Kantone könne das Silvaplaner Modell aufgrund unterschiedlicher Gesetzgebung aber nicht immer übertragen werden.