Weil er auf einer UNO-Sanktionsliste stand, hat die Schweiz Gelder des Ex-Finanzchefs des irakischen Geheimdienstes eingefroren. Eine Überprüfung lehnte sie ab. Für dieses Vorgehen setzte es im November eine Rüge ab - vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR).
Das will die Schweiz nicht auf sich sitzen lassen. Wie die "Neue Zürcher Zeitung" schreibt, ersucht das Bundesamt für Justiz eine Neubeurteilung des Falles durch die Grosse Kammer des EGMR.
Grund: Der Entscheid ist über den Einzelfall hinaus von Bedeutung. Der EGMR würde die Schweiz damit zur Verletzung von UNO-Recht zwingen.
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