«Schwarze liste»
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Schweiz zieht Urteil des EGMR weiter
- Weil er auf einer UNO-Sanktionsliste stand, hat die Schweiz Gelder des Ex-Finanzchefs des irakischen Geheimdienstes eingefroren. Eine Überprüfung lehnte sie ab. Für dieses Vorgehen setzte es im November eine Rüge ab - vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR).
- Das will die Schweiz nicht auf sich sitzen lassen. Wie die "Neue Zürcher Zeitung" schreibt, ersucht das Bundesamt für Justiz eine Neubeurteilung des Falles durch die Grosse Kammer des EGMR.
- Grund: Der Entscheid ist über den Einzelfall hinaus von Bedeutung. Der EGMR würde die Schweiz damit zur Verletzung von UNO-Recht zwingen.
- Quelle: NZZ