Glarus: Das Bundesgericht will im Fall Umfahrung Näfels noch keinen Entscheid fällen
- Zweieinhalb Jahre liegt der Fall Umfahrung Näfels schon beim Bundesgericht. Nun haben die Richter entschieden, dass sie die Situation in einem halben Jahr nochmals neu beurteilen.
- Das Problem: Am 6. November 2017 muss der Baubeginn für die Umfahrung Näfels erfolgen, ansonsten wird die Projektgenehmigung des Glarner Regierungsrates vom 6. November 2012 hinfällig, wie die «Südostschweiz» schreibt. Konkret: Man muss von vorne beginnen.
- Die Richter gehen nicht
davon aus,dass das Projekt bis am
6. November 2017 baureif sein wird. Zu viele Fragen seien noch ungeklärt. Noch offen ist, welche Kantonstrassen in den nationalen Netzbeschluss aufgenommen werden und welche nicht. Oder ob es überhaupt einen Netzbeschluss geben wird.
- Der Fall liegt beim Bundesgericht, weil die Umfahrungs-Pläne auf grossen Widerstand stossen. Die Glarner Regierung hatte sich durch ein Bundesgerichtsurteil Klarheit erhofft. (rwy.)