Nach dem Loveparade-Unglück 2010 mit 21 Toten soll es nach einem Beschluss des Duisburger Landgerichts keinen Strafprozess geben. Wie das Gericht am Dienstag erklärte, wurde die Anklage gegen zehn Beteiligte nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben bei dem Techno-Festival, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.
Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Seitdem hatte das Landgericht im sogenannten Zwischenverfahren aufwendig geprüft, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren, der Gerichtsverhandlung, wahrscheinlich ist.
Das Gericht erliess nun einen sogenannten Nichteröffnungsbeschluss. Gegen ihn können die Staatsanwaltschaft Duisburg und Nebenkläger beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine sogenannte sofortige Beschwerde einlegen. Wird diese abgelehnt, gibt es kein weiteres Rechtsmittel. (rar/sda/dpa)