International
Deutschland

Keine Gerichtsverhandlung im Fall Love-Parade Duisburg

Bei der Massenpanik an der Loveparade 2010 kamen 21 Menschen ums Leben.
Bei der Massenpanik an der Loveparade 2010 kamen 21 Menschen ums Leben.
Bild: EPA

Für die 21 Toten am Loveparade-Unglück muss niemand vor Gericht gerade stehen 

05.04.2016, 10:0405.04.2016, 10:11
Mehr «International»

Nach dem Loveparade-Unglück 2010 mit 21 Toten soll es nach einem Beschluss des Duisburger Landgerichts keinen Strafprozess geben. Wie das Gericht am Dienstag erklärte, wurde die Anklage gegen zehn Beteiligte nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

«Wie konnte es dazu kommen?», fragen die Betroffenen. Antworten wird es bis auf Weiteres keine mehr geben.
«Wie konnte es dazu kommen?», fragen die Betroffenen. Antworten wird es bis auf Weiteres keine mehr geben.
Bild: AP dapd

Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben bei dem Techno-Festival, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Seitdem hatte das Landgericht im sogenannten Zwischenverfahren aufwendig geprüft, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren, der Gerichtsverhandlung, wahrscheinlich ist.

Das Gericht erliess nun einen sogenannten Nichteröffnungsbeschluss. Gegen ihn können die Staatsanwaltschaft Duisburg und Nebenkläger beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine sogenannte sofortige Beschwerde einlegen. Wird diese abgelehnt, gibt es kein weiteres Rechtsmittel. (rar/sda/dpa)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Trump-Zölle: Bundesrat will Import von US-Chlorhühnern erlauben – die Sonntagsnews
Der allfällige Import von US-Pouletfleisch, die mögliche Reduzierung der Anzahl F-35-Kampfjets und der geplante Austausch aller Gleise im Gotthard-Basistunnel: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.
Der Bundesrat will nach Informationen der «NZZ am Sonntag» den USA beim Export von Pouletfleisch in die Schweiz Zugeständnisse machen. Heute ist Geflügel aus den USA hierzulande tabu, weil die Tiere nach dem Schlachten zur Entkeimung in ein Chlorbad getaucht werden, wie die Zeitung schrieb. Sogenannte Chlorhühnchen dürfen in der Schweiz nicht verkauft werden. Das habe das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bestätigt. Im Vertragsentwurf mit den USA steht, dass die Schweiz beabsichtige, «Massnahmen anzugehen, die den Marktzugang für US-Geflügelfleisch und -produkte einschränken», wie die Zeitung unter Berufung auf Quellen aus der Verwaltung schrieb. Die EU sei bei ihren Verhandlungen mit den USA bei der Lebensmittelsicherheit hart geblieben.
Zur Story