Die Universität Rostock kann dem früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vorerst nicht die Ehrendoktorwürde verleihen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin reicht dafür die Begründung der Philosophischen Fakultät nicht aus.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung am Mittwoch mit den engen Anforderungen des Hochschulrechts Mecklenburg-Vorpommerns. Anders als in den meisten anderen Bundesländern sei darin die Verleihung der Ehrendoktorwürde an eine «hervorragende» oder auch «besondere» wissenschaftliche Leistung geknüpft.
Die Fakultät hingegen habe die beabsichtigte Ehrendoktorwürde auch mit der gesellschaftlichen und politischen Bedeutung von Snowdens Enthüllungen begründet und damit versucht, den rechtlichen Rahmen unzulässig auszuweiten, hiess es. Der Rektor der Universität habe, unterstützt vom Schweriner Bildungsministerium, das im Jahr 2014 angestossene Ehrendoktorverfahren der Fakultät zu Recht gestoppt.
Der Rektor hatte die Zuständigkeit der Fakultät sowie die wissenschaftliche Leistung Snowdens in Zweifel gezogen. Gegen die Entscheidung des Rektors zog die Fakultät vor Gericht. Das Gericht liess explizit offen, ob Snowden von der Universität gleichwohl noch die Ehrendoktorwürde verliehen werden kann, wenn dies anders begründet wird.
Snowden, früherer Mitarbeiter des US-Geheimdiensts National Security Agency (NSA), hatte 2013 streng geheime Informationen über die weltweite Überwachung des Internets veröffentlicht. Von den USA wird er deshalb wegen Spionage verfolgt. Derzeit lebt Snowden in Russland.
Er wurde inzwischen mit zahlreichen Auszeichnungen geehrt. Unter anderem erhielt er 2014 den Alternativen Nobelpreis und die Carl-von-Ossietzky-Medaille.
(sda/afp)