Die Sterbehilfe wird in Deutschland unter bestimmten Bedingungen strafbar. Der Bundestag billigte am Freitag in dritter Lesung einen Gesetzentwurf, der eine Strafbarkeit der geschäftsmässigen Suizidbeihilfe vorsieht.
Damit sollen vor allem die umstrittenen Aktivitäten von Sterbehilfevereinen unterbunden werden. Für die Vorlage stimmten in dritter und abschliessender Lesung 360 von 602 Abgeordnete, dagegen waren 233. Neun Abgeordnete enthielten sich.
Der Entwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) zum Verbot der geschäftsmässigen Sterbehilfe hatte sich bereits in der zweiten Lesung überraschend klar durchgesetzt und die Stimmen von 309 Abgeordneten bekommen.
#Sterbehilfe wird gesetzlich verschärft: Antrag #Brand/Griese absolute Mehrheit 309 v 602 St. #Hintze 128 @ZDFheute pic.twitter.com/xdgFNpKCPm
— Wulf Schmiese (@wulfschmiese) 6. November 2015
Für die Vorlage von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und der stellvertretenden SPD-Fraktionschefin Carola Reimann, der eine Erlaubnis der ärztlichen Sterbehilfe vorsah, votierten in der zweiten Abtimmung 128 Abgeordnete.
Für den Vorschlag der Grünen-Politikerin Renate Künast, der explizit auf das Verbot der kommerziellen Sterbehilfe abzielte, stimmten 52 Parlamentarier. Dem Entwurf des CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg, der die Sterbehilfe generell unter Strafe stellen wollten, stimmten 37 Parlamentarier.
Derzeit ist Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht strafbar, den Ärzten aber durch regional unterschiedliches Standesrecht vielerorts untersagt. (sda/afp)
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