Experten für NS-Verbrechen in Deutschland haben acht mutmassliche Helfershelfer des Nazi-Regimes entdeckt. Landesweit müssen nun Staatsanwaltschaften entscheiden, ob Anklage wegen Beihilfe zum Mord erhoben wird.
Wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen hat die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) Vorermittlungen an verschiedene Staatsanwaltschaften bundesweit abgegeben. «Es handelt sich um vier Männer und vier Frauen, die im deutschen Konzentrationslager Stutthof bei Danzig tätig waren», sagte der Leiter der Ermittlungsbehörde, Jens Rommel, am Dienstag in Stuttgart.
Die Männer seien als Wachleute, die Frauen als Schreibkraft, Telefonistin oder Fernsprechvermittlerin tätig gewesen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Darüber hinaus suchen die Ludwigsburger Experten weitere mögliche Beschuldigte, die in den Lagern Bergen-Belsen und Neuengamme tätig waren.
Auch zu den NS-Vernichtungslagern Auschwitz und Majdanek gingen Vorermittlungen weiter. Es gehe jeweils um den Vorwurf der Beihilfe zum Mord.
Der 43-jährige Rommel hofft zudem auf eine baldige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe über die Revision im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning. «Wir erhoffen uns eine Klarstellung des BGH, wie aus heutiger Sicht die Eingliederung in ein Konzentrationslager juristisch zu bewerten ist.»
Der heute 95-jährige Gröning war am 15. Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg (Niedersachsen) wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300'000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl Nebenklage als auch Verteidigung legten Revision ein.
Wann der Fall Gröning in Karlsruhe entschieden wird, ist nach Auskunft einer Sprecherin noch unklar.
Gröning hatte im Prozess seine Beteiligung und moralische Mitschuld am Holocaust eingeräumt. Er hatte gestanden, Geld von Verschleppten gezählt und zur SS nach Berlin weitergeleitet zu haben.
Dies brachte ihm später den Beinamen «Buchhalter von Auschwitz» ein. «Ich baue darauf, dass die Verurteilung trägt und das Urteil nicht aufgehoben wird», sagte Rommel.
Der Leitende Staatsanwalt hofft, dass der BGH ausgehend vom Fall Gröning seine Haltung aus dem Jahr 1969 korrigiert. Damals reichte nach Ansicht der Richter nicht jede Eingliederung in das Konzentrationslager Auschwitz für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord.
Für die Ludwigsburger Ermittler gilt als Gehilfe jeder, der in seiner Funktion die Massentötungen «objektiv gefördert oder erleichtert hat». (whr/sda/dpa)
diese leute wurden damals nicht bestraft und konnten iha ganzes leben in freiheit verbringen..