Eine Frau wurde 2019 in Frankreich wegen Verletzung der ehelichen Pflichten verurteilt, weil sie sich geweigert hatte, mit ihrem Mann zu schlafen. Nun hat sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt.
Cet article est également disponible en français. Lisez-le maintenant! 18.03.2021, 11:2418.03.2021, 14:55
Das Urteil sorgte für Aufsehen: Im Jahr 2019 betrachtete das Appellationsgericht von Versailles bei einer Scheidung die Ehefrau als «schuldig», weil sie sich geweigert hatte, mit ihrem Mann zu schlafen.
Die Richter hatten die Auffassung vertreten, die Enthaltsamkeit der Ehefrau sei «eine schwerwiegende und erneute Verletzung der ehelichen Pflichten, die die Aufrechterhaltung des gemeinsamen Lebens unerträglich macht». Eine Entscheidung, die später vom Kassationshof bestätigt wurde – dem höchsten Gericht Frankreichs.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.Bild: KEYSTONE
Nun hat die 66-Jährige eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen «Eingriff in das Privatleben» und «Verletzung der körperlichen Unversehrtheit» eingereicht.
«Indem man das Konstrukt der ‹ehelichen Pflicht› weiterhin zulässt, schafft man ein Einschüchterungsinstrument für vergewaltigende Sexualstraftäter innerhalb der Ehe», so die Fondation des femmes, eine der Organisationen, die die Frau bei ihrem Kampf gegen die Justiz unterstützen. (ade)
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(Ja, ein bisschen Englisch müsst ihr halt können. Wir haben auf die Schnelle keine vergleichbaren deutschsprachigen Valentinskarten gefunden. 🤷)
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Wenn sich Männer die Sprüche anhören müssten, die sonst nur Frauen abkriegen
Video: watson
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Aber mir fehlt bei der Story auch etwas Kontext... wurde es einrach als Scheidungsgrund miteinbezogen? Oder worum ging es?
Das es für einen Partner/in auf dauer ein Scheidungsgrund ist, kann ich verstehen. Denn will oder lebt (aus welchem Grund auch immer) ein Teil enthaltsam , zwingt er/sie den Partner ja auchpraktisch auch dazu (ausser bei offener Beziehung). Klar ist zu sex Zwingen ist ein NoGo! Egal in welcher Form.
Bei Scheidungen die Schuldfrage zu stellen ist aber grundsätzlich nicht angebracht.