Frankreich, 2019: Schläft eine Frau nicht mit ihrem Ehemann, hat sie rechtliche Nachteile
Das Urteil sorgte für Aufsehen: Im Jahr 2019 betrachtete das Appellationsgericht von Versailles bei einer Scheidung die Ehefrau als «schuldig», weil sie sich geweigert hatte, mit ihrem Mann zu schlafen.
Die Richter hatten die Auffassung vertreten, die Enthaltsamkeit der Ehefrau sei «eine schwerwiegende und erneute Verletzung der ehelichen Pflichten, die die Aufrechterhaltung des gemeinsamen Lebens unerträglich macht». Eine Entscheidung, die später vom Kassationshof bestätigt wurde – dem höchsten Gericht Frankreichs.
Nun hat die 66-Jährige eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen «Eingriff in das Privatleben» und «Verletzung der körperlichen Unversehrtheit» eingereicht.
«Indem man das Konstrukt der ‹ehelichen Pflicht› weiterhin zulässt, schafft man ein Einschüchterungsinstrument für vergewaltigende Sexualstraftäter innerhalb der Ehe», so die Fondation des femmes, eine der Organisationen, die die Frau bei ihrem Kampf gegen die Justiz unterstützen. (ade)
