International
Frankreich

Frankreich: Schläft eine Frau nicht mit ihrem Mann, hat sie rechtliche Nachteile

Frankreich, 2019: Schläft eine Frau nicht mit ihrem Ehemann, hat sie rechtliche Nachteile

Eine Frau wurde 2019 in Frankreich wegen Verletzung der ehelichen Pflichten verurteilt, weil sie sich geweigert hatte, mit ihrem Mann zu schlafen. Nun hat sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt.
Cet article est également disponible en français. Lisez-le maintenant!
18.03.2021, 11:2418.03.2021, 14:55
Mehr «International»

Das Urteil sorgte für Aufsehen: Im Jahr 2019 betrachtete das Appellationsgericht von Versailles bei einer Scheidung die Ehefrau als «schuldig», weil sie sich geweigert hatte, mit ihrem Mann zu schlafen.

Die Richter hatten die Auffassung vertreten, die Enthaltsamkeit der Ehefrau sei «eine schwerwiegende und erneute Verletzung der ehelichen Pflichten, die die Aufrechterhaltung des gemeinsamen Lebens unerträglich macht». Eine Entscheidung, die später vom Kassationshof bestätigt wurde – dem höchsten Gericht Frankreichs.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention verurteilt. (Archivbild)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.Bild: KEYSTONE

Nun hat die 66-Jährige eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen «Eingriff in das Privatleben» und «Verletzung der körperlichen Unversehrtheit» eingereicht.

«Indem man das Konstrukt der ‹ehelichen Pflicht› weiterhin zulässt, schafft man ein Einschüchterungsinstrument für vergewaltigende Sexualstraftäter innerhalb der Ehe», so die Fondation des femmes, eine der Organisationen, die die Frau bei ihrem Kampf gegen die Justiz unterstützen. (ade)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Zum Valentinstag: «Zum Glück besoffen wir uns und hatten Sex»
1 / 57
Zum Valentinstag: «Zum Glück besoffen wir uns und hatten Sex»
(Ja, ein bisschen Englisch müsst ihr halt können. Wir haben auf die Schnelle keine vergleichbaren deutschsprachigen Valentinskarten gefunden. 🤷)
quelle: boredpanda.com / boredpanda.com
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Wenn sich Männer die Sprüche anhören müssten, die sonst nur Frauen abkriegen
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
62 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
sealeane
18.03.2021 12:04registriert November 2017
Sicher darf nicht von einer Pflicht gesprochen werden!
Aber mir fehlt bei der Story auch etwas Kontext... wurde es einrach als Scheidungsgrund miteinbezogen? Oder worum ging es?
Das es für einen Partner/in auf dauer ein Scheidungsgrund ist, kann ich verstehen. Denn will oder lebt (aus welchem Grund auch immer) ein Teil enthaltsam , zwingt er/sie den Partner ja auchpraktisch auch dazu (ausser bei offener Beziehung). Klar ist zu sex Zwingen ist ein NoGo! Egal in welcher Form.
2339
Melden
Zum Kommentar
avatar
Kanuli
18.03.2021 12:03registriert Mai 2020
Also wenn ich das recht verstehe, wollten beide die Scheidung, aber sie wollte Geld, welches sie nicht erhalten hat, weil die Scheidung aufgrund ihrer Abstinenz nötig war, da beide so nicht mehr zusammenleben wollten? Kann wohl beide Seiten irgendwie verstehen. Bestätigt wieder: Bei einer Scheidung gibt es nur Verlierer.
13910
Melden
Zum Kommentar
avatar
Nevermind
18.03.2021 12:56registriert Mai 2016
Wenn Enthaltsamkeit kein Scheidungsgrund ist, dann ist wiederholtes Fremdgehen auch keiner.

Bei Scheidungen die Schuldfrage zu stellen ist aber grundsätzlich nicht angebracht.
7512
Melden
Zum Kommentar
62
Kriegsverbrechen: Schweizer Justiz erwägt Einstellung von Verfahren gegen Assad-Onkel

Das Bundesstrafgericht erwägt gemäss Medienberichten die Einstellung des Verfahrens gegen einen Onkel des gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad. Rifaat al-Assad ist seit März in der Schweiz wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.

Zur Story