Standesamt in Polen muss gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen
In Polen müssen die Standesämter im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen. Eine entsprechende Verordnung habe er unterschrieben, teilte Innenminister Marcin Kierwinski auf dem Portal X mit. «Gerichtsurteile werden stets ausgeführt.»
Erst in der vergangenen Woche hatte das Rathaus der Hauptstadt Warschau zum ersten Mal die Ehe von zwei Männern anerkannt, die 2018 in Berlin geheiratet hatten. Damit es zu dieser Anerkennung kam, mussten die beiden erst vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ziehen.
Denn nach ihrem Umzug nach Polen hatten sich die Behörden zunächst geweigert, die Ehe in das polnische Personenstandsregister einzutragen, da die polnische Verfassung die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau definiert.
Europäischer Gerichtshof stärkte Paar den Rücken
Doch der EuGH stärkte dem Paar den Rücken. Das Gericht urteilte im November, dass EU-Staaten in anderen Mitgliedsländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssten die Gewissheit haben, ihr Familienleben in verschiedenen EU-Ländern fortsetzen zu können, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das gehöre zu ihrem Recht, sich in der EU frei bewegen zu können.
Im März entschied das Oberste Verwaltungsgericht Polens, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen vom polnischen Staat anerkannt werden müssen. Damit setzte das Gericht das EuGH-Urteil in polnisches Recht um.
Die Anordnung des Innenministers tritt drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist dann für alle Standesämter verbindlich. (dab/sda/dpa)
