Vor gut einer Woche machte die nonbinäre Hackerin und Anarchistin Maia Arson Crimew Schlagzeilen: Die 23-Jährige war, wie sie in einem Blogbeitrag schrieb, in einen ungeschützten Server einer amerikanischen Fluggesellschaft eingedrungen. Dort stiess sie auf einen hochsensiblen – und umstrittenen – Datensatz: die sogenannte No-Fly-Liste.
Diese Liste war unter der Bush-Regierung umgehend als Antwort auf die Anschläge vom 11. September erstellt worden. Anfänglich befanden sich 594 Personen darauf, die ab sofort nicht mehr im amerikanischen Luftraum fliegen durften. Mittlerweile stehen über eine halbe Million Namen auf der Liste, wie die Republik schreibt.
Unter den Aufgelisteten befinden sich längst nicht nur Personen, die man dem politischen Milieu der 9/11-Terroristen zuordnen würde. Der Regierung wurde mehrfach vorgeworfen, dass unliebsame Politiker, Anti-Kriegs-Aktivistinnen oder Menschenrechtsanwälte auf der Liste stehen.
Auch Schweizer Namen tauchen auf der Liste auf. Marc Rudin, linksradikaler 68er, der lange Zeit in Palästina untertauchte. Nicolas Blancho, Präsident des Islamischen Zentralrats. Marco Camenisch, ein Anarchist, der nach einer langjährigen Haftstrafe in der Schweiz 2017 freigelassen wurde und nichts mit den USA zu tun hat.
Es stehen nebst weiteren Mitgliedern der radikalen Linken aus der Schweiz und Italien auch Personen, die der rechtsextremen «Südtiroler Freiheitsbewegung» zugehörig sind, auf der Liste. Und ehemalige RAF-Mitglieder. Gewisse Namen zeigen aber auch, dass die Liste teils willkürlich und dilettantisch zusammengestellt ist. So zum Beispiel Felix Habsburg-Lothringen, der Sohn des letzten Kaisers von Österreich. Er ist seit zwölf Jahren tot. Oder Bruno Breguet, ein Kumpan eines venezolanischen Terroristen. Breguet gilt seit 1995 als verschollen und vermutlich tot.
Die Mehrheit der Namen auf der Liste, die der «Republik» vorliegt, ist arabischer Natur. Laut der NGO Identity Projects enthalten 10 Prozent aller Einträge den Namen Muhammad. Die NGO bezeichnet die Liste deshalb als «Muslim Ban List». Vierzig der eingetragenen Personen waren zum Zeitpunkt der Erstellung (Version von 2019) unter 12 Jahre alt. Auch wenn dies höchstwahrscheinlich nur durch Namensverwandtschaft geschehen ist, spricht es doch nicht für die Verfasser der Liste. (cpf)