Wirtschaft
Schweiz

Die Schweiz reagiert auf Zwangsarbeit-Vorwürfe aus den USA

Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer nimmt die Schweiz ins Visier - schon wieder.
Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer nimmt die Schweiz ins Visier - schon wieder. bild: Julia demaree nikhinson

Zwangsarbeit-Vorwürfe aus den USA: So reagiert die Schweiz

In zwei Stellungnahmen weist Seco-Chefin Helene Budliger Artieda die Anschuldigungen der US-Regierung zurück, die Schweizer Handelspraktiken seien unfair. Kann sie neue Strafzölle verhindern?
15.04.2026, 22:5716.04.2026, 07:24
Renzo Ruf
Renzo Ruf

Die Untersuchung des amerikanischen Handelsbeauftragten über unfaire Handelspraktiken dauert offiziell noch an. Jamieson Greer aber scheint sich seine Meinung bereits gebildet zu haben. Das zeigt ein Blick in die kürzlich publizierte Ausgabe eines jährlichen Berichts, in dem Greer jeweils die wichtigsten Partnerstaaten der USA an den wirtschaftspolitischen Pranger stellt.

Demnach geht die Schweiz in den Augen des Beraters von Donald Trump nicht energisch genug gegen ausländische Güter vor, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt werden. «Dieses Problem könnte Kosten – einschliesslich der Arbeitskosten – künstlich drücken, was bestimmten Gütern aus und innerhalb der Schweiz einen unfairen Vorteil verschaffen könnte», urteilt der Handelsbeauftragte.

Auch bemängelt er im fünf Seiten zählenden Kapitel über die Schweiz gewisse marktverzerrende Massnahmen, die angeblich einen «fairen» bilateralen Handel verunmöglichten. Scharf ins Gericht geht Greer zum Beispiel mit den komplexen Zertifizierungsvorschriften in der biologischen Landwirtschaft und dem Schweizer Filmgesetz. Die entsprechenden Passagen unterscheiden sich stark von der letztjährigen Ausgabe des «National Trade Estimate Report».

Ungesagt bleibt, dass diese angeblichen Wettbewerbsverzerrungen in den Augen der Amerikaner neue Vergeltungsmassnahmen rechtfertigen würden — und zwar idealerweise in der Form von Strafzöllen. Solchen Abgaben bereitet Greer derzeit den Boden, basierend auf einem Gesetz, das in Washington und Bern oft mit «Section 301» bezeichnet wird. Dazu ist auch eine Vernehmlassung nötig, die heute Mittwoch zu Ende geht. Im Hochsommer, wenn der aktuelle Übergangszoll von 10 Prozent auf Güterimporte nach 150 Tagen ausläuft, könnte der Präsident dann die ausländische Konkurrenz mit neuen Zwangsabgaben bestrafen — die vielleicht vor Gericht Bestand haben werden.

Schweizer Regulationsdichte ist mit Dumping nicht vereinbar

Die Schweiz, die mit den USA immer noch über ein Handelsabkommen diskutiert, wehrt sich allerdings gegen diese neuen Zölle. In zwei Eingaben zerpflückt Helene Budliger Artieda, die Chefin des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), die Argumente der Amerikaner.

Über die Kritik von Greer, Bundesbern gehe nichts entschieden genug gegen Zwangsarbeit vor, schreibt die Staatssekretärin: «Die Schweiz macht geltend, dass ihr Ansatz nicht als Versäumnis charakterisiert werden kann, Massnahmen zur Verhinderung von Zwangsarbeit in globalen Lieferketten zu ergreifen.»

Budliger Artieda verweist dabei auf zahlreiche Initiativen aus Politik und Wirtschaft; zuletzt startete der Bundesrat zu Monatsbeginn die Vernehmlassung über ein neues Bundesgesetz, das Schweizer Unternehmen «menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten» auferlegen soll. Den Einwand des Handelsbeauftragten, dass amerikanische Anbieter in der Schweiz von ausländischen Unternehmen, die Zwangsarbeiter einsetzten, ausgebootet würden, weist die Seco-Chefin zurück. Dafür lägen keine Beweise vor, schreibt sie.

In der Eingabe über angebliche Marktverzerrung in der Schweiz weist Budliger Artieda darauf hin, dass die Schweiz förderalistisch aufgebaut sei und deshalb keine zentral gesteuerte Industriepolitik betriebe. Ein Indiz dafür seien die im internationalen Vergleich sehr hohen Löhne und die zahlreichen bürokratischen Vorschriften — zwei Charakteristika, die mit einer Volkswirtschaft nicht vereinbar sind, in der Produkte zu Dumping-Preisen hergestellt werden.

Kritik aus der Schweiz bisher nur schriftlich

Die Schweizer Stellungnahmen sind über eine öffentlich zugängliche Datenbank abrufbar. Bis am Mittwoch meldeten sich mehr als 300 interessierte Stellen in den zwei Vernehmlassungsverfahren zu Wort — darunter auch Schweizer Dachverbände aus Branchen wie Pharma, Technologie und Landwirtschaft. Der Tenor dieser Eingaben, egal ob sie von Interpharma oder Swissmem stammen, ist stets der gleiche: Höflich, aber bestimmt, wird der Vorwurf der Amerikaner zurückgewiesen, Schweizer Hersteller spielten mit gezinkten Karten.

Öffentlich äussern aber will Bundesbern diese Vorbehalte nicht. Zwar organisiert der Handelsbeauftragte Ende April und Anfang Mai auch zwei Anhörungen, an dem Kritiker Argumente gegen die «Section 301»-Untersuchung vorbringen können. Staatssekretärin Budliger Artieda hat sich zu dieser Veranstaltung aber bisher nicht angemeldet. Die Seco-Chefin setzt wohl lieber auf Verhandlungen als auf öffentliche Kritik. (aargauerzeitung.ch)

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Troxi
16.04.2026 06:43registriert April 2017
Remember: Kürzlich (6.4.2026) ist in den USA (Oregon) ein Mitarbeiter bei Amazon gestorben, weil den Angestellten untersagt worden ist Erste Hilfe zu leisten und gezwungen wurden weg zu schauen und weiter zu arbeiten. Ich denke wir können die USA einfch ignorieren.
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Gina3
16.04.2026 06:41registriert September 2023
Es ist zu betonen, dass die Argumente von Budliger-Artieda wenig ausrichten können gegen eine USA Regierung, die nicht logisch argumentiert und regelmäßig von Rachegelüsten oder Erpressungsabsichten getrieben wird.
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webedr45
15.04.2026 23:54registriert Januar 2020
»Staatssekretärin Budliger hat sich zu dieser Veranstaltung bisher nicht angemeldet. Die Seco-Chefin setzt wohl lieber auf Verhandlungen als auf öffentliche Kritik“.
Warum soll eine Staatssekretärin nach Washington fliegen, weil Mr. Greer, i.A. D.J. Trump, die Handelspraktiken der Schweiz wieder einmal unfair findet. Hallo, geht’s noch.
Irgendwann ist „gnueg Heu dunne“. Unsere Regierung muss sich für uns wehren, nicht Frau Budliger, schon gar nicht bei einer „Anhörung“ zu «Section 301(?)» in den USA.
Ungerechtigkeiten könnten ja vorkommen, ist aber nicht Sache fremder Richter aus USA (SVP!).
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