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Frankfurter Gleisattacke – Täter muss in die Psychiatrie

Frankfurter Gleisattacke – Täter muss in die Psychiatrie

28.08.2020, 12:1828.08.2020, 12:46
29.07.2019, Hessen, Frankfurt/Main: Polizisten und Feuerwehrleute spannen im Hauptbahnhof eine weisse Plane als Sichtschutz vor einen ICE. Ein achtjaehriger Junge ist im Frankfurter Hauptbahnhof von e ...
Schreckliche Tat: Der Tatort im Frankfurter Bahnhof.Bild: DPA

In Deutschland muss im Fall der tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof der Täter dauerhaft in eine Psychiatrie.

Laut dem Urteil des Frankfurter Landgerichts vom Freitag ist der heute 41-Jährige schuldunfähig. Der Mann hatte im Juli 2019 eine ihm unbekannte Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden ICE-Zug gestossen. Der Achtjährige kam ums Leben, die Frau konnte sich in letzter Sekunde retten. Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen. Das Gericht wertete die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord.

Der Angreifer, ein anerkannter Flüchtling aus Eritrea, hatte jahrelang in der Schweiz gelebt und war erst wenige Tage zuvor nach Frankfurt gekommen. Nach der Attacke ergriff er die Flucht. Doch Passanten verfolgten ihn und er konnte ausserhalb des Bahnhofs festgenommen werden. Später wurde der dreifache Familienvater in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Im Gerichtsverfahren ging aus dem psychiatrischen Gutachten hervor, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. «Er hat völlig fremde Menschen attackiert», erklärte der Sachverständige. Somit seien auch künftige Opferkreise «völlig unvorhersehbar.»

Nach Einschätzung des Experten ist der Mann schuldunfähig. Zweifellos habe zum Tatzeitpunkt eine paranoide Schizophrenie in akuter Form vorgelegen, hiess es. Der Oberarzt in der Psychiatrie, in der sich der Beschuldigte aktuell aufhält, berichtete, der Mann habe sich im jenen Zeitraum verwirrt und computergesteuert gefühlt.

Mit Spannung war erwartet worden, ob die Richter die Tat für einen Totschlag oder Mord halten. Also ob das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt ist, wie es die Nebenklage sieht. Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall von Mutter und Sohn dagegen auf Totschlag und versuchten Totschlag plädiert. (sda/dpa)

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