Zum ersten Mal stehen von diesem Donnerstag an zwei Männer wegen mutmasslicher Beteiligung an syrischer Staatsfolter vor einem deutschen Gericht. Sie sollen Räder in einer Folter-Maschinerie des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad gewesen sein.
Die Bundesanwaltschaft, Deutschlands höchste Anklagebehörde, spricht vom «weltweit ersten Strafverfahren gegen Mitglieder des Assad-Regimes wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit» (Aktenzeichen 1 StE 9/19).
Ein Geheimdienst-Mitarbeiter soll die grausame Misshandlung Tausender Menschen in einer Haftanstalt in Damaskus mit organisiert haben. Der zweite Angeklagte soll Dutzende von Demonstranten in das Foltergefängnis gebracht haben. Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können in Deutschland verfolgt werden, auch wenn diese im Ausland und an Ausländern verübt wurden.
Nach Angaben des Deutschen Richterbunds führt die Bundesanwaltschaft derzeit mehr als 100 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen das Völkerrecht, die unter anderem in Syrien, Irak, Libyen, Afghanistan, Mali, Nigeria, Gambia, Elfenbeinkünste und Kongo begangen worden sein sollen. «Kriegsverbrecher finden in Deutschland keinen Unterschlupf», sagte der Geschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, der Deutschen Presse-Agentur. «Die Arbeit der deutschen Justiz im Bereich des Völkerstrafrechts gilt international als vorbildlich.»
Der Anwalt Patrick Kroker, der mehrere mutmassliche Folteropfer als Nebenkläger im Koblenzer Prozess vertritt, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Manche von ihnen tragen noch heute die Spuren der Folter an ihrem Körper.» Seine Mandanten wollten ihre Erlebnisse im Prozess detailliert bezeugen. Das Verfahren biete ihnen eine Möglichkeit, «die Wahrheit über das geheime Foltersystem in Syrien herauszufinden und öffentlich zu machen». (sda/dpa)
So spontan kommen mir Russland, Türkei, USA, Israel und der Iran in den Sinn.