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US-Regierung hebt nach Richterspruch Visa-Sperren auf

US-Regierung hebt nach Richterspruch Visa-Sperren auf

04.02.2017, 16:0804.02.2017, 21:09

Die US-Regierung hat die von Präsident Donald Trump verfügten Visa-Sperren für zehntausende Ausländer am Samstag aufgehoben, wie ein Sprecher des Aussenministeriums am Samstag in Washington mitteilte.

Sie folgte damit der Anweisung eines Bundesrichters, der eine einstweilige Verfügung gegen die Einreiseverbote für Bürgerinnen und Bürgern aus sieben muslimischen Ländern verhängt hatte.

Zuvor hatte Trump das Urteil des Bundesrichters aus Seattle noch «lächerlich» genannt:

«Die Meinung dieses sogenannten Richters, die im Grunde dem Staat die Durchsetzung von Recht raubt, ist lächerlich und wird aufgehoben werden!»

Wenn ein Land nicht länger sagen könne, wer, besonders aus Sicherheitsgründen, ein- und ausreisen dürfe – dann habe es ein «grosses Problem!»

Es wird erwartet, dass die Trump-Regierung noch am Samstag bei einem Bundesberufungsgericht Widerspruch gegen die Anweisung des Richters einlegt.

Der Bundesrichter im Staat Washington hatte am Freitag das erst vor einer Woche von Trump erlassene temporäre Einreiseverbot für Bürger aus sieben muslimischen Staaten gestoppt. Der Richter widersprach der Argumentation der Regierung, die als Begründung für den Erlass die Anschläge vom 11. September 2001 herangezogen hat.

Seither sei von Bürgern der betroffenen sieben Staaten kein Angriff auf dem Boden der USA verübt worden, erklärte Richter James Robart. Damit Trumps Dekret verfassungsgemäss sei, müsse es aber «auf Fakten basieren» und nicht auf Fiktion.

Das US-Präsidialamt kündigte umgehend Widerspruch gegen die Entscheidung an. US-Rechtsexperten waren über die Erfolgsaussichten des Vorstosses geteilter Meinung.

Donald Trump

Die Grenzschutzbehörde hat nach Angaben eines Vertreters einer Fluggesellschaft bereits auf das Urteil reagiert. Die Behörde teilte demnach in einer Telefonkonferenz mit Airlines mit, dass USA-Reisende mit gültigen Visa an Bord gehen dürften, auch wenn sie aus den vom Einreisestopp betroffenen Ländern stammten. Die Fluggesellschaften sollten sich so verhalten wie vor Trumps Erlass. (sda/dpa/reu)

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