Iran

Frau soll wegen Mord an mutmasslichem Vergewaltiger gehängt werden

Hinrichtung in Iran

Frau soll wegen Mord an mutmasslichem Vergewaltiger gehängt werden

Reyhaneh Jabbari soll als 18-Jährige von einem Mann vergewaltigt worden sein – worauf sie ihn erstach. Nun wird das Urteil vollzogen: Der inzwischen 26-Jährigen droht Tod durch Erhängen. 
08.10.2014, 00:4808.10.2014, 11:10
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Ein Artikel von
Spiegel Online

Sie gibt zu, als Teenager in der iranischen Hauptstadt Teheran einen Mann getötet zu haben. Doch statt von Mord spricht Reyhaneh Jabbari von Notwehr: Ihr mutmasslicher Peiniger soll sie in eine Wohnung gelockt und vergewaltigt haben. Mehr als sieben Jahre hatte die Iranerin im Gefängnis verbracht, nun wird offenbar ihr Urteil vollstreckt: Jabbari soll im Radschaei-Schahr-Gefängnis in der Nähe von Teheran gehängt werden. Nur ein Gesuch um eine Begnadigung durch die Opferfamilie kann sie im letzten Moment noch retten, berichtete eine iranische Nachrichtenagentur.

Vor rund sieben Jahren soll Jabbari – die damals 18-jährige Innendekorateurin – eigenen Angaben zufolge zwei Kunden aus beruflichen Gründen in eine Wohnung in Nordteheran begleitet haben. Damals sei es zu der Vergewaltigung gekommen. 

Druck von USA und EU

Einen der mutmasslichen Peiniger tötete sie - aus Notwehr, wie sie sagt. Doch die Staatsanwaltschaft hatte an dieser Aussage Zweifel, sie widersprachen der polizeilichen Beweislage, hiess es. Auch ein Gerichtsmediziner hatte keine Anzeichen einer Vergewaltigung entdeckt. 

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International bezweifeln jedoch die Darstellung der offiziellen Seite: Die Studentin habe die Tat nach ihrer Festnahme zwar gestanden, allerdings in Abwesenheit eines Rechtsbeistands. Ein weiterer Hinweis: Die Staatsanwaltschaft habe selbst nicht überzeugend erklären können, aus welchem Grund die Frau den Mann erstochen haben soll. Auch die USA und die EU schlossen sich den weltweiten Protesten an und baten die Verantwortlichen im Iran, das Urteil zu widerrufen. 

Im Iran wird Jabbari nicht als Opfer, sondern als Täterin dargestellt. Im Ausland und in sozialen Netzwerken wird das seit 2009 ausstehende Todesurteil jedoch heftig angegangen. (daf/dpa/Reuters)

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