Nach einer Verwechslung bei einer künstlichen Befruchtung in Italien hat die Justiz zugunsten der Frau entschieden, die die Zwillinge ausgetragen hat. Gemäss italienischem Recht gehören die Kinder «zu der Mutter, die sie geboren hat».
Der Sorgerechtsanspruch der leiblichen Eltern, deren Embryo versehentlich einer anderen Frau eingepflanzt worden war, entspreche nicht den Interessen der Kinder, entschied die Richterin Silvia Albano am Freitag in Rom.
Bereits in den ersten Tagen nach der Geburt am vergangenen Wochenende hätten die Zwillinge eine «affektive Bindung» zu ihren Eltern aufgebaut, erklärte die Richterin weiter. Der Mann werde nach geltendem Recht der legale Vater der Kinder, wenn seine Frau in der Geburtsurkunde erkläre, dass die Kinder in der Ehe geboren worden seien.
Der Irrtum geht offenbar auf die ähnlichen Nachnamen der beiden Paare zurück. Nach Informationen der Zeitung «La Repubblica» sind fünf von sieben Buchstaben identisch. Die Verwechselung war bei einem Gentest im dritten Schwangerschaftsmonat entdeckt worden.
Dabei kam heraus, dass weder die werdende Mutter noch ihr Partner die biologischen Eltern der Zwillinge sind. Das Paar weigerte sich jedoch, die Kinder den klagenden Eltern zu überlassen. Diese zogen deshalb vor Gericht.
Die leiblichen Eltern äusserten sich am Wochenende erfreut über die Geburt der Zwillinge, bedauerten aber, «dass [sie] nicht das Glück hatten, [ihre] Neugeborenen in den Armen zu halten». Das andere Paar sagte der Zeitung «La Stampa»: «Wir können ihren Schmerz nachvollziehen und auch wir leiden. Wir haben vorgeschlagen, dass wir uns treffen, aber sie haben uns nicht geantwortet.»
Richterin Albano erklärte, sie sehe das «menschliche Drama» für die leiblichen Eltern. Doch hätten sie nach der Panne im Spital nur Recht auf eine Entschädigung. (sda/afp)