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Gericht Laufenburg verurteilt 42-Jährigen wegen «glasklaren Mordes» zu 18 Jahren Gefängnis

Gericht Laufenburg verurteilt 42-Jährigen wegen «glasklaren Mordes» zu 18 Jahren Gefängnis

31.10.2017, 17:2431.10.2017, 17:32
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18 Jahre Freiheitsentzug wegen Mordes: Das Bezirksgericht Laufenburg AG ist am Dienstag mit seinem Urteil gegen einen 42-jährigen Mann den Anträgen der Anklage gefolgt. Der Mann hatte vor zwei Jahren seine 30-jährige Ehefrau auf brutalste Weise getötet.

Der Verteidiger hatte am Vormittag für eine Qualifikation als vorsätzliche Tötung und eine maximal zehnjährige Freiheitsstrafe plädiert. Für das Gericht war die Tat jedoch «ein glasklarer Mord». Nach der Urteilseröffnung war der Verteidiger nicht mehr zu sprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Den drei Kindern des Paares hat der Beschuldigte laut Bezirksgericht eine Genugtuung von je 50'000 Franken zu bezahlen. Die heute 13-jährige Tochter sowie die elf und acht Jahre alten Söhne leben seit dem Tod der Mutter und der Verhaftung des Vaters in einem Heim. Die Kinder mussten damals die Bluttat nicht mitansehen, da sie an jenem Morgen bereits in der Schule waren.

Die Tochter hatte in der Untersuchung ausgesagt, es sei immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen des Vaters auf die Mutter gekommen. Diese habe ihr mehrmals – zuletzt am Tag vor ihrem Tod – gesagt, sie werde wohl das Ende des Jahres 2015 nicht erleben.

Erdrückende Beweise

In seiner Befragung am Dienstagmorgen hatte der Beschuldigte wiederholt Erinnerungslücken geltend gemacht. Zudem erwähnte er einen «Angreifer», gegen den er sich wehren musste. Nach langem Ausweichen räumte er die Tat immerhin indirekt ein: Er habe «nicht die Absicht gehabt, meine Frau zu töten».

Der Beschuldigte sei zwar nicht geständig, sagte Gerichtspräsident Beat Ackle bei der Urteilseröffnung. Die Beweise seien aber erdrückend. Das Gericht habe keinen Zweifel daran, dass er alleiniger Täter sei. Es seien keinerlei Spuren gefunden worden, die von dem «unbekannten Dritten» stammen könnten.

Dagegen seien DNA-Spuren des Beschuldigten und vom Opfer am Tatmesser sichergestellt worden. Zudem hatte ein Nachbar gesehen, wie der Mann im Garten hinter dem Haus über seiner bereits schwer verletzt am Boden liegenden Frau sass und auf sie einstach.

Ein «Abschlachten»

Was ganz exakt am Tattag passierte, «werden wir nicht herausfinden», sagte Ackle. Belegt ist: Am Morgen des 4. November 2015 war zwischen den Eheleuten einmal mehr ein Streit entstanden. In der Wohnung in Gipf-Oberfrick schlug und würgte der Beschuldigte die Frau, griff sich ein Küchenmesser und stach auf sie ein.

Sie versuchte, in den Garten zu flüchten. Er rannte ihr nach und traktierte sie weiter mit dem Messer. Das Verhalten des Mannes erinnere «an ein Raubtier, das seiner Beute nachsetzt, bis sie tot ist», sagte der Gerichtspräsident. Es handle sich um «eine ganz brutale Tat, ein Abschlachten».

Die Familie aus Afghanistan war im Frühjahr 2011 in die Schweiz gekommen. Ihr Asylgesuch wurde zwar abgewiesen, aufgrund der Situation im Herkunftsland erhielten die Familienmitglieder aber vorläufige Aufnahme.

Während die Frau und die Kinder sich recht gut integrierten und Fortschritte machten, «blieben Sie stehen», sagte Gerichtspräsident Ackle zum Beschuldigten. Aus Frust und Ärger habe sich der Tatentschluss entwickelt.

Kriegstrauma berücksichtigt

Der Beschuldigte hatte gegenüber dem Gericht wiederholt geltend gemacht, er sei krank und «nicht normal». Sein Verteidiger hatte erklärt, sein Mandant handle manchmal in einem Wahn. Dagegen hatte der psychiatrische Gutachter keine schwere psychische Störung und auch keinerlei Verminderung der Schuldfähigkeit festgestellt.

Dennoch berücksichtigte das Gericht die traumatisierenden Erlebnisse, die der Beschuldigte seit seiner Kindheit im kriegsgeschüttelten Afghanistan durchgemacht hatte. Und auch der verlorene Halt in seiner gut situierten Familie, der mit der Flucht verlorenging, habe den Beschuldigten belastet. Aus diesem Grund sei man zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und nicht mehr gekommen.

Eine weitere Verminderung sei aufgrund der schlechten Führung im Gefängnis und wegen mangelnder Einsicht nicht möglich. Die Einsicht sei nur «ansatzweise ein bisschen vorhanden», wäre aber wichtig: «für sie selbst und für Ihre Kinder», sagte der Gerichtspräsident. (sda)

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