Transparenz sei Facebook sehr wichtig, liest man in einer Meldung des Internet-Giganten am Dienstag. Deshalb liefert Facebook nun zum dritten Mal einen Bericht darüber, wie viele Anfragen von Behörden das milliardenschwere Unternehmen innerhalb eines halben Jahres erhielt, und wie vielen davon stattgegeben wurde.
Bei diesen Anfragen handelt es sich laut Facebook um Informationen, um die Strafverfolgungsbehörden bei laufenden Ermittlungen ersuchen. Auf einer eigens dazu eingerichteten Internetseite von Facebook kann man sich durch eine Weltkarte klicken und die Zahlen zu den einzelnen Ländern entnehmen.
Watson hat für Sie die wichtigsten Zahlen und Fakten aufgelistet:
Im gleichen Zeitraum sei die die Zahl der Inhalte, die auf Wunsch der Behörden aus dem Netz genommen wurden, um 19 Prozent gestiegen, teilte das Soziale Netzwerk zur Veröffentlichung seines Transparenz-Reports am späten Dienstag mit.
Damit blieb die Zahl der Anfragen gegenüber der Vorjahresperiode entgegen dem weltweiten Trend stabil. In einem Viertel der Fälle wurden die Daten gemäss Facebook ausgehändigt. Dies ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den 13 Prozent im ersten Halbjahr 2013 und zu den 17,64 Prozent im zweiten Semester 2013.
Am meisten Arbeit hatte die Facebook-Rechtsabteilung in den USA. Das in Menlo Park, Kalifornien, beheimatete Unternehmen war mit 15'433 Anfragen aus dem Mutterland konfrontiert. In stattlichen 80,15 Prozent der Fälle entschied Facebook auf Herausgabe der Daten.
Deutsche Behörden stellten 2537 Anfragen, davon wurden 33,94 Prozent stattgegeben. Damit steht Deutschland in Europa vor Frankreich und Grossbritannien an der Spitze.
In den meisten Ländern der Europäischen Union ist die Leugnung des Holocaust unter Strafe gestellt. Für Deutschland, Österreich und Frankreich listet Facebook die Fälle, in denen Inhalte gegen Holocaust-Leugnungs-Gesetze verstossen haben, separiert auf. In Frankreich handelt es sich um 22, in Österreich um 15 und in Deutschland um 34 Fälle.
Auf dem Subkontinent entfernten die Facebook-Juristen 4960 Inhalte, die gegen lokale Gesetze betreffend des Verbots von Religions- oder Staatskritik verstossen haben.
Vor einer Herausgabe von Daten prüfe Facebook bei jeder Anfrage genau, ob diese ausreichend rechtlich begründet ist, heisst es in dem Bericht. Die Anfrage eines Gerichts in New York habe das Unternehmen beispielsweise wegen Unverhältnismässigkeit zurückgewiesen. Das Gericht hätte die Herausgabe sämtlicher Daten von 400 Nutzern gefordert.
Auch Google veröffentlicht seit geraumer Zeit regelmässig Daten darüber, wie oft welche Behörden weltweit an welchen Daten interessiert sind. Der Kurznachrichtendienst Twitter hatte zuletzt gegen die US-Regierung geklagt. Für eine bessere Transparenz für seine Nutzer will der Dienst mehr Details zu den Anfragen veröffentlichen, als bislang von den Behörden erlaubt. (wst/sda/dpa)