Es ist 15 Jahre her, da startete die Zigarettenmarke Lucky Strike eine ironisch-satirische Werbekampagne. Zu den unfreiwilligen Protagonisten zählten der Musikproduzent Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover. Die beiden wehrten sich juristisch dagegen, in Deutschland jedoch ohne Erfolg. Deshalb zogen die Prominenten bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nun scheiterte ihre Grundrechtsbeschwerde auch dort, ihre Klage wurde abgewiesen.
Im Falle Bohlens war eine Anzeige mit zwei Zigarettenschachteln erschienen, die sich scheinbar unterhalten. Darüber stand: «Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher.» Die Wörter «lieber», «einfach» und «super» waren geschwärzt, aber noch lesbar. Die Anzeige spielte auf den Streit um die Veröffentlichung des Bohlen-Buches «Hinter den Kulissen» an. Gegen das Buch hatten mehrere Menschen Persönlichkeitsverletzungen geltend gemacht, weshalb Textpassagen geschwärzt werden mussten.
Im Fall des Prinzen erschien eine Anzeige mit einer zerknitterten Zigarettenschachtel, über der stand: «War das Ernst? Oder August?» Die Anzeige spielte auf tätliche Auseinandersetzungen des Prinzen an. So war es im Januar 1998 zu einem Schlagabtausch zwischen ihm und einem TV-Journalisten gekommen, weswegen der Ehemann der Prinzessin Caroline in der Boulevardpresse als «Prügel-Prinz» tituliert wurde. Im Januar 2000 hatte der Adelige zudem einen deutschen Nachtklubbesitzer auf einer Ferieninsel vor Kenia attackiert.
Durch die Werbekampagne mit ihren Vornamen sahen die beiden Männer ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Hamburg diese Auffassung geteilt - Bohlen erstritt vom Zigarettenhersteller British American Tobacco eine Lizenzgebühr von 35'000 Euro, dem Prinzen wurden 60'000 Euro zugesprochen.
Doch der Zigarettenhersteller legte Revision ein - und errang 2008 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg. Damit gaben sich wiederum Bohlen und der Prinz nicht zufrieden und zogen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser lobte nun in seinem Urteil die Sorgfalt des BGH, der «ein verbindliches Gleichgewicht zwischen Meinungsfreiheit und Achtung des Privatlebens gefunden hat».
(jbe/dpa)