In ihrem Wohnkanton, dem Aargau, ist Brigitte Obrist bekannt als eine Frau, die kein Blatt vor den Mund nimmt. Vor zwei Jahren hat sie gegen ein Muslim-Inserat von der SVP Strafanzeige eingereicht. Über die Kantonsgrenze hinaus kennt man Obrist als ehemalige Bordellbetreiberin, AIDS-Hilfe-Projektleiterin und heutige Kämpferin für die Rechte von Sexarbeiterinnen.
Mit fast allem in ihrem Leben geht Obrist offen um. Mit ihrer Vergangenheit als Prostituierte, mit ihrer Krankheit, den Cluster-Kopfschmerzen, und damit, dass sie seit 17 Jahren IV-Rente bezieht. Auf den sozialen Medien ist sie überaus aktiv. Auf Facebook teilt sie Artikel, die sie interessant findet, und diskutiert in den Kommentarspalten. Auf Twitter tippt sie manchmal einen kurzen Gedanken ein, mischt zuweilen aber auch eine politische Diskussion auf. In ihrem Blog verarbeitet sie ihre Schmerzanfälle in längeren Artikeln oder äussert in pointierten Texten Kritik an ihr nicht nahestehenden Parteien.
Dass eine IV-Bezügerin derart umtriebig sein kann, passt nicht in jedermanns Weltbild. Über die Jahre gehen mehrere Meldungen bei der Aargauer IV-Stelle ein, die darauf hinweisen, dass Obrist durchaus arbeiten könne, so aktiv sie sich auf den sozialen Medien gebe.
Obrist erfährt von diesen Meldungen erst, als sie vor zwei Jahren aufgeboten wird, sich für die IV erneut abklären zu lassen. Ein neues Gutachten müsse erstellt werden, heisst es. Obrist verlangt Akteneinsicht und wundert sich: Gegen sie liegen Verdachtsmomente vor.
In den Akten liest sie Erstaunliches. Dass die Aargauer IV-Stelle 2012 einen anonymen Anruf einer Frau entgegennahm. Diese habe sich darüber geärgert, dass Obrist mit ihren vermeintlichen Kopfschmerzen so aktiv vor dem PC sitzen und surfen könne.
Eine zweite Meldung, ebenfalls anonym verfasst, erhielt die IV-Stelle Ende 2014. In dem Schreiben werden akribisch die Anzahl abgesetzter Tweets, Einträge auf Facebook und ein Auftritt im Schweizer Fernsehen von Obrist als Expertin für Sexarbeit aufgelistet.
«Wer so recherchieren, informieren, antworten kann, wer so viele Meinungen und Kritik ins Netz stellen kann, dem sollte es doch möglich sein, ein Stück des Einkommens selber zu erarbeiten!», ärgert sich die Verfasserin.
Zugegebenermassen: Obrist sitzt oft vor dem PC. Tatsächlich hat sie auch schon viele Tweets abgesetzt, über 62'000 seit sie der Plattform 2011 beigetreten ist. Auch stimmt es, dass sie manchmal an Vorträge eingeladen wird, um über ihre Vergangenheit als Sexarbeiterin zu sprechen. Ist Obrist eine IV-Betrügerin?
Die Kopfschmerzen seien eigentlich nicht wirklich Schmerzen im Kopf, sagt sie. «Es sind mehr Gesichtsschmerzen, die hinter dem Auge sitzen. Es kommt von einer Sekunde auf die andere und fühlt sich an, als müsste ich ein Kind durch mein Auge gebären.» Cluster-Kopfschmerz ist eine seltene Krankheit, die in Attacken auftritt und äusserst schmerzhaft ist. Medizinisch gilt sie als unheilbar.
Sie habe sich für Zweiteres entschieden. Ablenkung laufe bei ihr am besten über die Kommunikation. Kann sie aufgrund der Schmerzen nicht aus dem Haus, halte sie den Schwatz mit den Leuten halt online. «Habe ich Schmerzen, beginne ich in die Tasten zu hauen», sagt sie.
Kurz bevor die Aargauer SVA Obrist zur stationären Begutachtung schickt, geht bei der Anstalt eine dritte Meldung gegen Obrist ein. Wieder ist sie anonym.
Nachdem Obrist von den Mitteilungen erfahren hatte, habe sie begonnen, sich selbst zu zensieren. «Ich traute mich nicht mehr, im Internet zu surfen. Ich fühlte mich beobachtet, wenn ich meinen Briefkasten leerte. Ich ging nicht auf den Markt im Nachbarsdorf, weil man mir dann hätte anhängen können, dass ich ja noch normal gehen kann», sagt sie.
Nach der Begutachtung erhält Obrist Anfang diese Woche eine Verfügung der IV: Ihr wird die Rente um die Hälfte gekürzt.
Schlimmer als dieser Bescheid ist für Obrist der Inhalt des neuen Gutachtens. Die Behauptungen der anonymen Melder seien darin wie medizinische Berichte behandelt worden. Teilweise seien Passagen fast wörtlich dem Schreiben dieser Beanstander entnommen worden.
Oder: «Aktuelle Beispiele zeigen, dass die Versicherte in der Lage ist, an öffentlichen Veranstaltungen aufzutreten und vom Publikum interviewt zu werden.»
Alles in allem wird im Gutachten von einer Verbesserung des Gesundheitszustandes ausgegangen. Obrist könne im Dienstleistungssektor eine leichte körperliche Tätigkeit ausüben.
Auf Twitter erhält Obrist Unterstützung von ihren Followern. Darunter Marie Baumann, die den Blog IV Info betreibt. Dort trägt sie Fälle und Berichterstattungen rund um das Thema Invalidität und Behinderung zusammen.
Beunruhigend findet Baumann, dass Missbrauchs-Verdachtsmomente den IV-Stellen anonym entgegengebracht werden können. Vor allem hinsichtlich des neuen Gesetzes zur Überwachung von IV-Bezügern, das derzeit ausgearbeitet werde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte die Schweiz im Februar 2016 in einem Urteil für ihre bisherige Praxis gerügt. Sozial-Detektive wurden bei Verdachtsmomenten aufgeboten und IV-Bezüger ausspioniert. Der EGMR sagte, dies sei ohne eine gesetzliche Grundlage nicht zulässig.
Derzeit ist der Bundesrat daran, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Dieser sieht vor, dass künftig Personen per Video, Fotomaterial oder Tonaufnahmen überwacht werden dürfen.
«Aber von wem?», fragt sich Bloggerin Baumann. «Darf nun jeder einen IV-Bezüger filmen und Observationsmaterial sammeln?» Das geht gar nicht, findet sie. Vor allem müsse ein Versicherter auch gegen eine Person wegen übler Nachrede klagen können, wenn die Vorwürfe gegen ihn haltlos sind. Dafür brauche er aber den Namen des Anprangerers.
Pierre Heusser, Anwalt für Sozialversicherungsrecht, sagt, ein Arzt müsse eine objektive medizinische Einschätzung der Bezüger vornehmen. «Natürlich darf er gewisse Hinweise von Drittpersonen bei seinen Untersuchungen mitberücksichtigen. Aber diese in einem Gutachten wörtlich zu übernehmen, geht nicht.»
Er kann sich vorstellen, dass jetzt, wo Sozial-Detektive nicht mehr erlaubt sind, auf andere Quellen zurückgegriffen wird.
Dem widerspricht Linda Keller, Sprecherin der SVA Aargau. «Eine IV-Rente wird nie bloss aufgrund einer Verdachtsmeldung aufgehoben. Einem solchen Entscheid liegen vertiefte Abklärungen zu Grunde.» Grundsätzlich würde aber jede Verdachtsmeldung ernst genommen, auch wenn sie anonym erfolge. IV-Fachpersonen prüften dann, ob weitere Abklärungen aufgrund der Meldung notwendig seien. «Die Neubeurteilung der Arbeitsfähigkeit einer Person muss immer auch medizinisch fundiert sein», sagt Keller.
Für Obrist ist diese Begründung nicht zulässig. In ihrem Gutachten werde ausgiebig auf die Argumente derjenigen Drittpersonen eingegangen, die sie bei der Behörde angeschwärzt hätten. «Meine Aktivitäten auf den sozialen Medien, der Umstand, dass ich trotz körperlicher Krankheit noch denken und schreiben kann, wird mir als Ressource ausgelegt», sagt sie.
Sie will gegen die Verfügung Beschwerde einreichen. Diese wird den Entscheid der IV-Stelle jedoch nicht aufschieben. Schon ab dem 1. Dezember wird Obrist nur noch die halbe Rente erhalten, sprich: 354 Franken im Monat.