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Aargau

Erster Ausgang für den «Uzi-Killer» nach 20 Jahren Haft

Erster Ausgang für den «Uzi-Killer» nach 20 Jahren Haft

30.12.2015, 12:0030.12.2015, 12:04

Der in den 1990er-Jahren als Uzi-Killer bekannt gewordene Mörder darf das erste Mal seit seinem vorzeitigen Strafantritt im Jahr 1994 einen begleiteten, fünfstündigen Ausgang unternehmen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau gegen diese Bewilligung abgewiesen.

Begleitet wird der heute 48-Jährige von einem Sozialarbeiter und einem Sicherheitsangestellten. Auf dem Programm stehen ein Treffen mit einer Bekannten, ein Spaziergang und ein gemeinsames Mittagessen.

Der sogenannte Uzi-Killer wird am 17. Februar 1997 nach dem ersten Prozesstag weggebracht. Einen Tag später wird er zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der sogenannte Uzi-Killer wird am 17. Februar 1997 nach dem ersten Prozesstag weggebracht. Einen Tag später wird er zu lebenslanger Haft verurteilt.

Zwei Expertisen sind positiv für den Verurteilten ausgefallen, wie aus dem am Mittwoch vom Bundesgericht publizierten Urteil hervor geht. Ziel des Ausgangs sei, das in der Psychotherapie Erreichte im Rahmen einer Vollzugslockerung zu erproben.

Eine Entlassung im jetzigen Vollzugsstadium sei «naturgemäss zurzeit nicht aktuell». Vielmehr handle es sich um einen allerersten Lockerungsschritt nach 20-jährigem Vollzug. Die Pflichten des Verurteilten und der Institutionen sind genau festgelegt. Nach diesem Ausgang muss geprüft werden, ob weitere Lockerungen möglich sind.

Im November 1998 wird der Uzi-Killer zur Berufungsverhandlung in das Obergericht Aarau geführt.
Im November 1998 wird der Uzi-Killer zur Berufungsverhandlung in das Obergericht Aarau geführt.
Bild: KEYSTONE

Brutale Morde

Der Verurteilte erschoss im Juli 1993 einen an der Reuss fischenden Mann mit 13 Schüssen aus einer schallgedämpften Maschinenpistole des Typs «Uzi», weil er das Auto des Fischers für einen Raubüberfall wollte.

Im Januar des darauf folgenden Jahres tötete er die Filialleiterin eines Lebensmittelgeschäfts. Dabei schoss er 22 Mal auf die Tür eines Kühlraums, in welchen die Frau geflüchtet war.

1998 bestätigte das Aargauer Obergericht die lebenslange Zuchthausstrafe wegen mehrfachen Mordes und weiterer Delikte. Ende 2013 hatte das Bundesgericht die Aargauer Behörden bezüglich des begleiteten Hafturlaubs noch zurückgepfiffen.

Die Lausanner Richter waren damals der Ansicht, dass das Gutachten bezüglich der Einschätzung der Gefährlichkeit kaum eine Prognose zulasse. (sda/meg)

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