Wer betrügt, tut dies nicht zwangsläufig mit böser Absicht. Dies zeigt der Fall einer ehemaligen Bankerin, über den das Bezirksgericht Brugg AG zu urteilen hatte. Die Angeklagte betrog über mehrere Jahre hinweg die eigene Bank, um ihren Kunden Kredite zu besseren Konditionen zu verschaffen. Vor dem Bezirksgericht Brugg sagte sie: «Ich war überfordert, kurz vor dem Burnout.» Sie sei eine gutmütige Person. «Ich versuchte, es allen recht zu machen.»
Als Kaderfrau und Kundenbetreuerin konnte sie hohe Kredite bewilligen und die Verträge selbst im System eingeben. Ihr Vorgehen: Sie stellte zwei Versionen der Verträge aus, veränderte die Bedingungen. Mal mit verlängerten Laufzeiten, mal mit verschiedenen Beträgen. Gemeinsam ist allen Betrugsfällen: Sie waren zum Nachteil der Bank, die höhere Risiken tragen musste, und zum Vorteil der Kunden, die Kredite bekamen, wie sie sie sonst nicht bekommen hätten.
Kunden konnten Haus behalten
In einem Fall, den die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift schildert, half die Beraterin einer Kundin, nach ihrer Scheidung das gemeinsame Haus nicht zu verlieren. Den Vertrag des Ehepaars stellte sie nur noch auf die Frau aus, zu gleichen Bedingungen – obwohl diese nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügte. Nur weil sie die Bank täuschte, konnte die geschiedene Kundin den Vertrag mit der Bank und ihr Eigenheim behalten.
Einer anderen Familie verhalf die Beraterin zu einem Kredit, für den deren Einkommen und Vermögen bei weitem nicht ausgereicht hätte. Über zwei Millionen Franken wollte sie ihren Kunden mithilfe eines gefälschten Vertrages verschaffen. Zusätzlich überwies sie Gelder anderer Kunden an diese Familie, um höhere Eigenmittel vorzutäuschen. Eines der Konten, die sie für diesen Trick nutzte, gehörte einem ihrer Familienangehörigen. Der Betrug fiel allerdings auf, bevor der Kredit ausgezahlt werden konnte.
Je mehr Verträge, desto besser
Davor blieben die Machenschaften der Bankerin wohl auch deshalb während zweieinhalb Jahren unentdeckt, weil sie sich mit dem Computersystem der Bank auskannte. Die Kaderfrau war an dessen Einführung beteiligt, schulte Mitarbeitende im Umgang. Die Angeklagte selbst profitierte insofern von ihren Taten, als sie ohne die eigenmächtig verbesserten Konditionen weniger Kreditgeschäfte abgeschlossen hätte – je mehr Verträge, desto besser ihre Mitarbeiterbeurteilung. Doch letztlich brachten sie die Betrügereien am vor Gericht.
Wegen Urkundenfälschung und Betrug in mehreren Fällen musste sie sich dort verantworten. In einem abgekürzten Verfahren einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten bedingt mit zweijähriger Probezeit und 6000 Franken Busse. Damit zeigten sich Gericht und ehemalige Bankerin einverstanden. «Mir tut sehr, sehr leid, was passiert ist.» Sie habe ihr Leben inzwischen komplett umgekrempelt, arbeite als Sekretärin in einer anderen Branche.
(aargauerzeitung.ch)