Das neue Zivildienstgesetz ist unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt: Zivildienstleistende dürfen in Zukunft auch an Schulen eingesetzt werden. Damit soll der künftige Bedarf gedeckt werden.
Seit der abgeschafften Gewissensprüfung entscheiden sich immer mehr junge Männer für den Zivildienst. Entsprechend werden Einsatzplätze knapp. Ende 2013 gab es rund 13'400 Plätze. Bis 2018 rechnet der Bund mit einem Bedarf von über 17'000.
Der absehbare Mangel veranlasste den Bundesrat, die heutigen Tätigkeitsbereiche für den Zivildienst zu erweitern. Umstritten war im Parlament insbesondere der Einsatz an Schulen. Bürgerliche Parteien monierten, dies sei kein Rezept gegen den Lehrermangel.
Am Dienstag sprach sich nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat für den Einsatz von Zivis an Schulen aus – wenngleich mit 97 zu 87 Stimmen bei 5 Enthaltungen äusserst knapp.
Zivildienstleistende dürfen aber die Verantwortung für den Unterricht nicht übernehmen und werden somit keine Lehrkräfte ersetzen. Es bleibt zudem den Kantonen und Gemeinden überlassen, ob sie Zivildienstleistende in Schulen einsetzen wollen oder nicht.
Generell neu geregelt werden auch Landwirtschaftseinsätze. Heute dürfen nur unterstützungsbedürftige Betriebe Zivis einsetzen. Dieses Kriterium soll wegfallen und durch jene Kriterien ersetzt werden, die gemäss der neuen Agrarpolitik zu Direktzahlungen berechtigen.
Zivildienstleistende kommen damit künftig in Projekten und Programmen zum Einsatz, für welche der Betrieb Biodiversitäts-, Kulturlandschafts- oder Landschaftsqualitätsbeiträge erhält. Auch Betrieben mit Investitionshilfen für Strukturverbesserungen können auf solche Hilfe zurückgreifen.
Mit der Gesetzesänderung sollen aber nicht nur die Einsatzmöglichkeiten erweitert und so mehr Plätze geschaffen werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Zivis für ihre Einsätze besser auszubilden. Damit kam der Bundesrat einer Forderung aus dem Parlament nach.
Kursbesuche sollen künftig für alle Arten von Einsätzen obligatorisch sein. Bisher galt dies nur für Zivildienstleistende, welche Menschen pflegen. Mit einer besseren Ausbildung könne der Nutzen der Zivildiensteinsätze gesteigert werden, argumentiert der Bundesrat.
Neu soll das Gesuch für den Zivildienst ausserdem erst nach der Rekrutierung eingereicht werden dürfen, und die Gesuchsteller sollen bereits vor der Zulassung eine eintägige Einführung besuchen müssen. Damit sollen potentiellen Zivis die Konsequenzen eines Wechsels vom Militär- zum Zivildienst besser bewusst werden.
Zu den weiteren Neuerungen gehört, dass keine Spesen für die Unterkunft mehr erhält, wer während des Einsatzes zu Hause übernachtet. Diese Korrektur entlaste einen grossen Teil der Einsatzbetriebe, und für Zivildienstleistende werde die finanzielle Attraktivität des Zivildienstes weiter reduziert. Allerdings wird im Gegenzug der Grundtarif leicht erhöht.
Bestehen bleibt das Grundprinzip: Der Zivildienst dauert weiterhin anderthalb Mal so lange wie der Militärdienst, und zugelassen wird nur, wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. (whr/sda)