Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist in den vergangenen Jahren über alle Passagiere von Flügen aus bestimmten Ländern informiert worden, auch über Schweizerinnen und Schweizer. Das steht im Jahresbericht der parlamentarischen Oberaufsicht.
Eigentlich wäre es den Behörden nur erlaubt gewesen, Informationen über Staatsangehörige des betreffenden Landes weiterzuleiten. Im vergangenen Juni hat der Bundesrat dann auf Vorschlag des Nachrichtendienstes die Formulierung angepasst. Seither dürfen offiziell die Daten aller Passagiere, die aus bestimmten Ländern einreisen, dem Nachrichtendienst übergeben werden.
In den Jahren 2012 bis 2014 erhielt der NDB vom Staatssekretariat für Migration insgesamt über 1,5 Millionen Datensätze, wie die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDEL) in ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht schreibt. Im Jahr 2011 waren es noch weniger als 9000 Datensätze gewesen.
Es handelt sich um sogenannte API-Daten (Advance Passenger Information). Das Staatssekretariat für Migration bestimmt, bei welchen Flügen die Fluggesellschaften verpflichtet sind, Personendaten der Passagiere zu melden.
Zur Weiterleitung von Passagierinformationen veranlasste die GPDEL im vergangenen Jahr Abklärungen bei der NDB-internen Compliance-Stelle und beim Eidgenössischen Datenschützer. Auch führte sie eine Aussprache mit dem damaligen Verteidigungsminister Ueli Maurer und Justizministerin Simonetta Sommaruga. Danach habe sich für sie kein weiterer Handlungsbedarf ergeben, schreibt die GPDEL.
Dem Jahresbericht ist weiter zu entnehmen, dass der Bundesrat im vergangenen Mai ein Tätigkeitsverbot verfügt hat für eine Person, Organisation oder Gruppierung, die aus seiner Sicht die Sicherheit der Schweiz konkret gefährdet.
Im vergangenen Herbst informierte der Nachrichtendienst die GPDEL ausserdem darüber, dass sie eine Organisation oder Gruppierung im Visier hat, welche die Sicherheit der Schweiz gefährden könnte. Nähere Angaben zu den beiden Fällen macht die GPDEL nicht. Die gesetzliche Grundlage für ein Tätigkeitsverbot bietet das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).
Beim Bundesrat intervenierte die GPDEL im vergangenen Jahr wegen der Weitergabe von nachrichtendienstlichen Informationen an Stellen ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung. Der Bundesrat hatte den Grundauftrag an den Nachrichtendienst erneuert und dabei den Kreis der Informationsempfänger erweitert.
Die GPDEL bestellte in der Folge beim Bundesamt für Justiz ein Gutachten und sah sich bestätigt in ihren Bedenken. Sie bat den Bundesrat, den Grundauftrag zu revidieren. Der Bundesrat kam der Bitte nach: Laut der GPDEL passte er den Grundauftrag im vergangenen Dezember «gesetzeskonform» an.
Nicht zufrieden sind die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation mit der Berichterstattung an sie über geheime Projekte des Verteidigungsdepartements. Die Eidgenössische Finanzkontrolle soll nun prüfen, ob die Richtlinien zur Berichterstattung korrekt und zweckmässig angewendet werden.
Die GPDEL thematisiert im Bericht auch das neue Nachrichtendienstgesetz, welches das Parlament im Herbst verabschiedet hat. Sie weist darauf hin, dass rund drei Viertel der Änderungen am Entwurf des Bundesrat direkt oder indirekt auf Anträge der GPDEL zurückgehe.
(sda)