Schweiz
Asylgesetz

Asylsuchende sollen künftig nicht ins Ausland reisen dürfen

Ein Fluechtling wartet auf seine Abfertigung bei der Grenzkontrolle am Zoll des Bahnhofs Chiasso aufgenommen am Samstag, 20. Juni 2015. In den vergangenen Tagen sind ueberdurchschnittlich viele Asylsu ...
Ein Flüchtling wartet an der Grenze in Chiasso.Bild: TI-PRESS

Geflüchtete sollen nicht mehr in ihre Heimat reisen dürfen – nur noch in Ausnahmefällen

22.10.2025, 11:1822.10.2025, 17:30

Künftig dürfen asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen nur noch in Ausnahmefällen in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat oder in andere Staaten reisen. Dreieinhalb Jahre nach dem Parlamentsentscheid hat der Bundesrat die Schritte dazu eingeleitet.

Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu mehreren Verordnungsänderungen und einer Sonderregelung eröffnet, wie er mitteilte. Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine sind demnach von dem grundsätzlichen Reiseverbot ausgenommen. Ukraine-Geflüchtete dürfen sich künftig 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten.

Personen aus dem Asylbereich sollen dagegen grundsätzlich nicht reisen dürfen - auch nicht im Schengen-Raum. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) soll gemäss der vom Parlament beschlossenen Regelung solche Reisen nur noch ausnahmsweise bewilligen.

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Eine geflüchtete Frau aus der Ukraine mit Schutzstatus S.Bild: keystone

In diesen Fällen gibt es Ausnahmen

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsänderungen präzisieren beispielsweise, wann besondere persönliche Gründe vorliegen, bei denen Reisen von höchstens dreissig Tagen trotzdem möglich sind – etwa im Falle von Tod oder schwerer Krankheit von Angehörigen. Zudem soll eine Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat beispielsweise bewilligt werden können, wenn zur Vorbereitung der Rückkehr Abklärungen von Besitzansprüchen, Eigentumsrechten, Schulangelegenheiten, die Möglichkeit einer Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie Zivilstandsangelegenheiten erforderlich sind.

Die Vernehmlassungen zu den Ausführungsverordnungen sowie zur Sonderregelung dauern bis zum 5. Februar 2026.

Nach dem Parlamentsentscheid im Dezember 2021 hatten insbesondere die Flüchtlingshilfe und die Uno-Flüchtlingsorganisation UNHCR das grundsätzliche Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene als unverhältnismässig kritisiert. Das Reiseverbot werde der schwierigen Lage zahlreicher Familien nicht gerecht, die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennt worden seien und in verschiedenen Staaten Zuflucht gefunden hätten.

(sda/vro/cma)

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206 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kunigaikštis Vytautas
22.10.2025 11:29registriert September 2023
Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen sollte die Wiedereinreise in die Schweiz kategorisch verweigert werden. Ihr Heimatland scheint für sie ja wieder sicher zu sein, somit wird der Schutz der Schweiz nicht mehr benötigt und jeglicher damit verbundener Status verfällt.
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Squawk 7700
22.10.2025 11:28registriert Mai 2025
Es gibt noch eine zweite Ausnahme: Ausreise ohne Rückkehr.
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code-e
22.10.2025 11:50registriert November 2018
Korrekter Entscheid
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