Wer Zahnschmerzen hat, erhofft sich von einem Zahnarztbesuch Besserung. Askari* weiss: Wenn er zum Zahnarzt geht, wird er die Praxis mit einem Zahn weniger verlassen. Also wartet er ab, obwohl er jeden Tag Schmerzen hat.
Vor anderthalb Jahren ist der 26-jährige Afghane in die Schweiz geflohen. Die Behörden lehnten sein Asylgesuch ab, zurück in sein Heimatland kann er aber nicht. Darum ist er «vorläufig aufgenommen». In der Fachsprache: Status F. Aus Angst vor negativen Folgen für seinen Aufenthaltsstatus will er hier anonym bleiben, so wie alle anderen Betroffenen, die watson von ihren Erfahrungen mit Zahnbehandlungen in der Schweiz erzählt haben.
Askari sagt, er liebe die Schweiz. In Afghanistan war er Jurist. Jetzt will er so schnell wie möglich seinen Uni-Abschluss nachholen. Er möchte sich hier ein neues Leben aufbauen. Eines bereitet Askari neben allem anderen seit seiner Ankunft in der Schweiz aber besonders Sorgen: seine Zähne. Er habe ständig Schmerzen, die er nur mit Schmerztabletten ertrage, sagt er.
Menschen, die wie Askari ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in der Schweiz leben und sich nicht selbst finanzieren können, haben Anrecht auf Asylsozialhilfe und medizinische Grundversorgung. Dazu gehören Zahnbehandlungen. Aber nur, wenn sie unbedingt notwendig und nicht länger aufschiebbar sind.
Als Askari in der Schweiz ankam, hatte er bereits Probleme mit seinen Zähnen. Vor Schmerzen habe er kaum schlafen oder essen können, erzählt er heute.
Askari darf nicht einfach so zum Zahnarzt, sondern muss sich von der Asylunterkunft einen Termin machen lassen. Als er in der Nähe von Zürich im Zahnarztstuhl gesessen sei, habe ihn der Arzt nicht gefragt, was ihm genau fehle, sagt Askari. Dieser habe ihn darauf angesprochen.
Askari habe sich geweigert. «Wie soll ich eine Arbeit finden, wenn mir Zähne fehlen?», habe er sich gefragt. Und sich beim Zahnarzt nach weiteren Möglichkeiten erkundigt. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass in diesem Fall nur eine Behandlung mit Schmerzmitteln bleibe, sagt Askari.
Dabei gäbe es durchaus medizinische Alternativen. Aber dann müsste Askari selbst für die Kosten aufkommen. Für Askari, der von 500 Franken Asylsozialhilfe im Monat lebt, unmöglich. Also habe er die Schmerzmittel gewählt.
Auch Reza* hat täglich Schmerzen. Längst nicht mehr nur an den Zähnen. Die Schmerzen seien in den Kopf gewandert, er spüre sie stechend in den Schläfen, sagt er. Und im Magen. Er könne nicht mehr richtig kauen, habe Verdauungsprobleme. Dazu kommt ein Hautausschlag, der seiner Vermutung nach durch Entzündungen ausgelöst wurde.
Reza ist elegant gekleidet, um den Hals trägt er ein Foulard. Beim Lächeln hält er den Mund geschlossen. Er nuschelt, wenn er spricht. Reza hat nur noch wenige Zähne. Viele davon haben ihm Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Schweiz gezogen. Das zeigt seine zahnärztliche Krankenakte, die watson vorliegt.
«Ich habe ein Gebiss wie ein alter Mann», sagt er. Wenn er die Prothese herausnimmt, bleiben ihm oben und unten nur noch einige Vorderzähne, daneben klaffen grosse Löcher.
Doch Reza ist kein alter Mann, er ist Mitte 40 und lebt in einer Asylunterkunft im Kanton Aargau. Vor sieben Jahren ist er aus dem Iran in die Schweiz geflohen. Sein Asylentscheid steht noch aus. Im Iran war Reza mehrere Jahre im Gefängnis, aus politischen Gründen, wie er sagt. Auch seine Zähne hätten in dieser Zeit gelitten, heisst es in seiner Krankenakte.
Als Reza in der Schweiz eine Zahnarztpraxis im Kanton Aargau aufsuchte, habe er dort den Satz gehört, von dem auch andere Asylsuchende, die für diesen Artikel mit watson gesprochen haben, erzählen: «Wir können Ihre Zähne nicht reparieren, wir können sie nur ziehen.»
Rezas Krankengeschichte erzählt von einer Behandlungspraxis, die möglichst effizient sein will, dabei aber neue Probleme schafft. Zwischen 2019 und 2024 ging Reza 37 Mal zum Zahnarzt. Wegen Schmerzen, herausgefallener Kronen oder abgebrochener Zähne. In seiner Krankenakte halten die Zahnärztinnen und Zahnärzte alles fest. Dort steht zum Beispiel:
Reza habe sich von der Zahnarztpraxis Hilfe und Schmerzlinderung erhofft, doch sei er dort auch auf Überforderung gestossen. Denn die Zahnärztinnen und Zahnärzte können erst behandeln, wenn klar ist, dass der Kanton die Kosten übernimmt. Als er einmal mit einer herausgefallenen Krone in die Praxis kommt, machen sie aber auch mal eine Ausnahme und behandeln vermutlich umsonst. Eine Zahnärztin notiert damals in der Akte: «Falls die Krone nochmals rauskommt, muss der Zahn gezogen werden.»
Um die beschädigten Zähne zu erhalten, wären viele Massnahmen nötig gewesen, heisst es in Rezas Akte. So zum Beispiel bei einem kariösen Eckzahn im Oberkiefer. Die Zahnärztin geht davon aus, dass der Kanton die Kosten nicht übernimmt und informiert Reza dementsprechend. «Schwierig bis unmöglich», steht in der Krankenakte. Auch dieser Zahn wird bald darauf gezogen.
Als seine kranken Zähne nach und nach entfernt werden, sind die Probleme damit nicht vorbei: Reza habe nicht mehr richtig kauen können, weil ihm so viele Zähne fehlten, erzählt er. Er habe eine herausnehmbare Prothese erhalten, ein kostengünstiges, provisorisches Modell. Die Prothese sei bereits nach einer Woche zerbrochen, sagt Reza. Die kaputte Prothese habe ihm ins Zahnfleisch geschnitten, das sich entzündete.
Zweimal habe die Zahnarztpraxis die Prothese behelfsmässig geflickt. Eine nachhaltige Lösung sei das aber nicht gewesen. Irgendwann habe Reza angefangen, die Prothese selbst zusammenzuflicken, mit Sekundenkleber, erzählt er. An diesem Punkt habe er kaum mehr essen können, jeder Biss habe höllisch geschmerzt. Eine neue Prothese finanzierte er sich privat, mithilfe einer Bekannten habe er das nötige Geld aufgetrieben, erzählt er. So steht es auch in seiner Akte.
Heute ist Reza finanziell selbstständig, seit einem Jahr arbeitet er als medizinischer Kosmetiker und lebt von 2500 Franken im Monat. Bei der Arbeit erzählt Reza niemandem, dass er nur noch wenige Zähne hat und eine Prothese trägt. Er schäme sich, sagt Reza.
Mit der Prothese könne er bis heute nur weiche Lebensmittel essen – Toastbrot, Eier, Honig, wie er sagt. Am liebsten hätte Reza darum festsitzende Implantate. In der Schweiz bezahlt man dafür 3000 bis 5000 Franken – pro Zahn. Für Reza ist das unbezahlbar.
Dennoch möchte Reza eine bessere Lösung für seine Lücken finden und die verbleibenden Zähne flicken lassen. Jetzt, da ihn die Asylsozialhilfe nicht mehr unterstützt, bezahlt Reza seine Zahnarztrechnungen selbst. Einmal fragt er beim Zahnarzt nach, ob er eine Behandlung mit Raten à 10 Franken pro Monat abbezahlen könnte. Dieser habe ihm gesagt: Eine Ratenzahlung sei erst ab 300 Franken im Monat möglich.
Reza sieht seine einzige Hoffnung mittlerweile in einer Behandlung im Ausland. Ausreisen aus der Schweiz darf er aber nur mit einer Aufenthaltsbewilligung, die noch in weiter Ferne scheint. Reza sagt:
Wie weit verbreitet das ist, was Reza und Askari erlebt haben, lässt sich nicht beziffern. Auch Peter Suter, Co-Präsident der Vereinigung der Kantonszahnärzte und der Kantonszahnärztinnen der Schweiz (VKZS), kennt keine Zahlen zu Zahnbehandlungen bei Asylsuchenden.
Gespräche mit Asylsuchenden, ehemaligen Asylsuchenden und Fachpersonen aus dem Asylwesen im Rahmen dieser Recherche zeigen aber, dass Reza und Askari keine Einzelfälle sind.
Was sagt Suter zu den Erfahrungen, von denen Reza und Askari berichten? Dazu, dass sie von Zahnärztinnen und Zahnärzten offenbar vor die Wahl gestellt wurden: Entweder kommt der Zahn raus oder es gibt Schmerzmittel?
Hierzu findet Suter klare Worte:
Suter sieht das Problem vor allem bei der Umsetzung der Empfehlungen, die er und die Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte machen.
Es fehlten auch wirtschaftliche Anreize:
Denn: Bei Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen ist nur ein kleines Spektrum an Behandlungen möglich, damit verdient eine Zahnarztpraxis nicht viel.
Hinzu kommt der bürokratische Aufwand. Suter geht davon aus, dass gewisse Zahnärztinnen und Zahnärzte gar nicht erst abklären, ob eine Behandlung von den Behörden bewilligt würde, oder Patientinnen und Patienten nicht über Alternativen aufklären.
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S erhalten per Gesetz weniger Leistungen als Menschen in der regulären Sozialhilfe und anerkannte Flüchtlinge. Auch, was Zahnbehandlungen anbelangt. Für sie kommen nur Notfallbehandlungen und nicht aufschiebbare Massnahmen infrage. Dafür dürfen lediglich provisorische oder einfache zahnärztliche Mittel zum Einsatz kommen – zum Beispiel das Ziehen von Zähnen.
So steht es in den Behandlungsempfehlungen, die die VKZS für Kantone, Gemeinden und Zahnarztpraxen verfasst hat. Suter hat die Empfehlungen mitentwickelt. Er sagt: «Die Situation ist natürlich nicht ideal. Es ist keine Hightech-Zahnmedizin. Aber es gibt wirtschaftliche Grenzen.»
Einen Fehler im System der Sozialzahnmedizin sieht Suter derweil nicht. Er halte das Schweizer Modell für vorbildlich. Zahnärzte und Zahnärztinnen würden zuerst schauen, welche Behandlungen nötig seien und danach abklären, ob der Kanton oder die Gemeinde die Behandlung bezahlen.
Ein Bericht im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Gesundheitsversorgung für Asylsuchende kam 2017 jedoch zum Schluss, dass die Behörden Behandlungen bei Asylsuchenden nur selten bewilligen würden. So seien auch den Zahnärztinnen und Zahnärzten oft die Hände gebunden. Warum eine Behandlung jeweils nicht gewährt werde, bleibe dabei häufig intransparent, heisst es im Bericht.
Die Geschichten von Reza und Askari zeigen, dass sie als sogenannte Asyl-Patienten auf viel Wohlwollen angewiesen sind – von Zahnärztinnen und Zahnärzten und von den Behörden. Diese Erfahrung macht auch Anas Wassouf. Er ist Zahnarzt und behandelt viele Asylsuchende oder Personen, die es einmal waren. Der gebürtige Syrer kam vor fast dreissig Jahren in die Schweiz, heute führt er eine Praxis in Zürich.
Er habe es schon oft erlebt, dass Asylsuchende nur noch mit wenigen Zähnen zu ihm in die Praxis gekommen seien, sagt Wassouf. Sie erzählten, dass ihnen Zahnärztinnen und Zahnärzte mehrere Zähne gezogen hätten, schon nach wenigen Fragen und mit sprachlichen Verständigungsproblemen.
Obwohl die Patientinnen und Patienten in dieser Situation auch hätten Nein sagen könnten, sei das vielen schwergefallen:
Und: Wer nicht einverstanden sei, dass ein Zahn gezogen wird, müsse mit den Schmerzen weiterleben. «Jeder, der schon einmal ein Problem mit einem Nerv hatte, weiss, was das für ein höllischer Schmerz ist», sagt Wassouf. Er betont:
Wenn nicht klar sei, ob die Menschen längerfristig in der Schweiz bleiben, oder wenn ihr Asylgesuch bereits abgelehnt wurde, wolle die öffentliche Hand nicht in deren Zähne investieren, so Wassouf. Darum müssten die Zahnärzte auf schnelle und provisorische Mittel zurückgreifen. Wie das Ziehen von Zähnen, sagt Wassouf: «Ziehen ist eine der schnellsten und effektivsten Behandlungsarten, die es gibt.»
Und sie ist kostengünstig: Eine Wurzelbehandlung kostet zwischen 700 und 1800 Franken. Eine Zahnentfernung 150 bis 350 Franken.
Wassouf sagt, dass es manchmal legitim sei, einen Zahn zu ziehen. Nicht jeder Zahn sei erhaltungswürdig.
Wenn das Gebiss zum Beispiel in einem sehr schlechten Zustand sei und die Person keine Sorge dazu trage, mache eine Wurzelbehandlung keinen Sinn. Er findet es auch nicht grundsätzlich falsch, dass grössere Behandlungen erst dann bezahlt würden, wenn klar sei, dass eine Person länger in der Schweiz bleibe. Kritisch sieht er hingegen, dass Behörden das Ziehen von Zähnen teilweise schnell bewilligen würden.
Vor allem bei jungen Menschen und Personen mit sonst gesunden Zähnen ist er gegen das Ziehen. Denn: «Den echten Zahn kann man nicht ersetzen», sagt Wassouf. Und ist der Zahn gezogen, sei das Problem damit nicht aus der Welt geschafft.
Denn das Zähneziehen bringe weitere Kosten mit sich, sagt Wassouf. Zum Beispiel, wenn eine Prothese nötig würde. Zahnextraktionen könnten auf lange Sicht aber auch zu grösseren gesundheitlichen Problemen führen. Schon wenn wenige Zähne fehlten, habe dies Auswirkungen auf die Kaufunktion. Und das führe zu Verdauungsproblemen, sagt Wassouf.
Dazu kämen die psychischen Folgen. «Gerade, wenn vordere Zähne gezogen werden, führt das zu viel Scham», sagt Wassouf. Unabhängig von der Herkunft würden sich Menschen schämen, wenn ihnen Zähne fehlten. Viele würden sich auch aus dem sozialen Leben zurückziehen. Das Ziehen als schnelle Lösung sei darum zu kurz gedacht, meint Wassouf.
Wassouf selbst ziehe darum keine Zähne, wenn er andere Lösungen sehe. Auch dann nicht, wenn die Behörden nur die Kosten für das Ziehen übernehmen würden. Dann arbeite er gratis. «Wir haben sicher einen oder zwei Patienten im Monat, die wir umsonst behandeln.» Auch bei den provisorischen Massnahmen drücke er in seiner Praxis ein Auge zu. «Wir nehmen zum Beispiel immer die normale, dauerhafte Füllung, auch bei Asylsuchenden. Die Differenz zahlen wir selbst», sagt Wassouf.
Es gehe ihm dabei ums Prinzip:
Einen einmal gezogenen Zahn mit einem Implantat wiederherzustellen, sei sehr kostspielig. Zu Wassouf in die Praxis kämen oft junge Menschen, denen als Asylsuchende Zähne gezogen worden seien und die sich später, wenn sie eine Aufenthaltsbewilligung und einen Job hätten, einen Zahnersatz machen lassen wollten.
Es tue ihm weh, zu sehen, dass Menschen wegen kurzfristig gedachter Massnahmen später so viel Geld zahlen müssten, sagt Wassouf. «Stellen Sie sich vor: Statt einer kurzen Behandlung hat man Ihnen die Zähne gezogen. Und das kostet Sie dann ein paar Tausend Franken.»
Wassouf selbst erlaube seinen Patientinnen und Patienten in solchen Fällen, die Behandlung in Raten zu bezahlen, ohne Zinsen. Manchmal dauere es mehrere Jahre, bis der Betrag abbezahlt sei. «Aber sie zahlen immer», sagt Wassouf.
Welchen Unterschied es machen kann, wenn in Zähne investiert wird, zeigt die Geschichte von Samir*. Mit Anfang 20 floh er vor dem Krieg in Syrien in die Schweiz. In Zürich begann er ein Studium, war auf bestem Weg in die finanzielle Selbstständigkeit.
Seit einem Unfall in Syrien hatte er eine feste Brücke, einen Zahnersatz. Dort, wo zuvor seine Vorderzähne gewesen waren. In der Schweiz sei sie plötzlich rausgefallen.
Samir sei zum Zahnarzt gegangen. Dieser habe bei der Gemeinde eine neue fixe Brücke beantragt. Kostenpunkt: etwa 4000 Franken. Die Behörden hätten das Gesuch abgelehnt, sagt Samir. Mit der Begründung, dass es Alternativen gegeben hätte: eine bewegliche Brücke, die herausnehmbar ist.
Für Samir sei das unvorstellbar gewesen. Als er heute, einige Jahre später, davon erzählt, wühlt ihn die Vorstellung noch immer auf:
Um die fixe Brücke selbst zu finanzieren, habe er damals Stiftungen angefragt, die allesamt abgelehnt hätten. Schliesslich habe er eine Person gefunden, die ihm das Geld geliehen habe. Samir habe gewusst, dass er das Geld bald zurückzahlen kann. Die Zahnbrücke sieht er als Investition in seine Zukunft.
Während einer Übergangsphase habe er dennoch mit einer beweglichen Brücke auskommen müssen. An der Uni habe er ständig gedacht: «Hoffentlich fällt es niemandem auf.» Beim Essen habe er nur langsam gekaut, aus Angst, dass die Brücke herausfallen und alle seine Lücke sehen könnten.
Geblieben aus dieser Zeit ist ihm vor allem ein Gefühl der Machtlosigkeit. «Ich machte mir ständig Sorgen darüber, was mit mir passiert», sagt er heute.
Samir ist nun seit zehn Jahren in der Schweiz. Hat ein Studium, eine Aufenthaltsbewilligung, einen Job, ein soziales Umfeld, kurz: Er hat sich hier ein Leben aufgebaut. Über das er nun selbst entscheiden kann. Er sagt: «Es ist ein tolles Gefühl, zum Zahnarzt zu gehen und selbst bezahlen zu können.»
Der 26-jährige Askari, der aus Afghanistan in die Schweiz geflohen ist und jeden Tag Zahnschmerzen hat, kann davon vorerst nur träumen.
Eine Empfehlung der VKZS sieht vor, dass vorläufig Aufgenommene, wie Askari, nach drei Jahren die gleichen Behandlungen erhalten sollen wie einheimische Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger.
Askari ist seit anderthalb Jahren in der Schweiz. So könnte es sein, dass nochmals anderthalb Jahre vergehen müssen, bis er seine Zähne behandeln lassen kann. Falls sein Zahnarzt oder seine Zahnärztin dann von der VKZS-Empfehlung weiss. Und falls die Behörden die Kosten dann auch genehmigen.