Autofahrerinnen und Autofahrer sollen sich statt wie heute nach dem 70. erst nach dem 75. Geburtstag regelmässig einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen. Der Nationalrat will die Altersgrenze anheben.
Die grosse Kammer gab am Mittwochabend mit 97 zu 82 Stimmen einer parlamentarischen Initiative von Maximilian Reimann (SVP/AG) Folge, gegen den Willen der Mehrheit der Verkehrskommission (KVF).
Die Mehrheit war der Auffassung gewesen, dass die periodische vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung einen wichtigen präventiven Beitrag leiste. Zudem erachtet sie die Selbstverantwortung der Senioren-Autofahrer als nicht übermässig eingeschränkt. Vielmehr ergänze die Drittmeinung eines Arztes das selbstverantwortliche Handeln.
Initiant Reimann dagegen sah darin eine Diskriminierung älterer Lenker. Autofahrer aus Deutschland, Frankreich oder Österreich, die in der Schweiz unterwegs seien, würden nicht zur Kontrolluntersuchung aufgeboten, stellte er fest. Die Unfallstatistiken dieser Länder wiesen aber keine nennenswerten Unterschiede auf bei den Unfällen von Autofahrern über 70 Jahren.
Nicht nur die SVP, sondern auch viele Mitglieder der FDP- und der CVP-Fraktion unterstützten das Anliegen. Bevor ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden kann, muss der Ständerat der Initiative zustimmen. (sda)