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Hypo-Referenzzinssatz sinkt auf 1,25 Prozent

Mietzinssenkung in Sicht: Hypo-Referenzzinssatz sinkt auf 1,25 Prozent

01.09.2025, 08:0301.09.2025, 08:14
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Gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz. Der mietrechtlich relevante hypothekarische Referenzzinssatz ist auf 1,25 Prozent von 1,50 Prozent gesunken. Dies hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitgeteilt.

Konkret sank der für den Referenzzinssatz massgebende Durchschnittszinssatz um 7 Basispunkte auf 1,37 Prozent und damit ganz knapp unter den für die Senkung entscheidenden Schwellenwert von 1,38 Prozent. Der Zinssatz wird kaufmännisch gerundet und beim Über- beziehungsweise Unterschreiten des Grenzwerts gleich um 25 Basispunkte angepasst.

Zuletzt war der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten im März 2025 auf 1,50 Prozent gesenkt worden, nach zwei Erhöhungen Mitte und Ende 2023. Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken.

Zinssatz dürfte länger tief bleiben

Von der Nachrichtenagentur AWP befragte Analysten hatten einen weiteren Rückgang des durchschnittlichen Zinssatzes erwartet, waren sich aber uneinig, ob es schon im September für eine Senkung reicht.

Der Referenzzinssatz dürfte den Analysten zufolge in den nächsten ein bis zwei Jahren zunächst bei 1,25 Prozent verharren. Aufgrund der Trägheit sei ein Anstieg «frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2027 denkbar», sagte kürzlich Raiffeisen-Chefökonom Fredy Hasenmaile. «Gut möglich, dass die Mieter sogar noch länger mit keiner Erhöhung rechnen müssen», so der Ökonom weiter. Andere Analysten sehen dagegen schon Ende 2026 wieder die Möglichkeit für einen Anstieg.

Ein weiteres Absinken erwarten die Ökonomen nicht, auch wenn der Durchschnittszinssatz noch etwas zurückgehen dürfte. Schon in der langen Zeit der Negativzinsen war der Referenzzins nie unter die Marke von 1,25 gefallen.

Für einen noch tieferen Referenzzinssatz brauche es «zwingend eine Rückkehr der Negativzinsen und über Jahre sehr tief bleibende Zinserwartungen», so UBS-Ökonom Fabian Waltert. Dies zeichnet sich aktuell aber nicht ab.

Mietzinssenkungen möglich

Aus der Senkung des Referenzzinssatzes ergibt sich laut dem BWO nun für Mieterinnen und Mieter im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent, falls der bisherige Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,50 Prozent beruht.

Neben der Änderung des Referenzzinssatzes können aber weitere Kostenfaktoren, insbesondere die Teuerung, eine Rolle in der Mietzinsgestaltung spielen. (pre/sda)

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