Jörg und Martin Kortleitner sind «einfache Leute, die zu Geld gekommen sind.» So schildert es der Berater der beiden Rentner, Jörg Wipfli. Im Jahr 2007 erbten die Gebrüder Kortleitner von ihrer Grossmutter jeweils «mehrere Millionen Euro». Von Geldgeschäften haben die Kortleitners wenig Ahnung, wie Wipfli sagt, und das belegen auch Aussagen Jörg Kortleitners in seiner Einvernahme im April 2018 bei der Kantonspolizei St.Gallen. So antwortete Kortleitner auf viele Fragen des Befragers mit Nichtwissen. Oder blindem Vertrauen in seine Bank.
Kaum hatten die Kortleitners ihr Erbe angetreten, beanspruchten sie Dienstleistungen der St.Galler Kantonalbank (SGKB). Dies bei einem Kundenberater der Bankfiliale in Rheineck, in deren Region die beiden gebürtigen Vorarlberger und frischgebackenen Multimillionäre ihre Wohnsitze verlegt hatten. In der Einvernahme gab Kortleitner später zu Protokoll, er habe «einmal ein Frankenkonto und einmal ein Eurokonto» wollen. «Mehr nicht.» Er sagt: «Ich habe Koch gelernt, nicht Banker.»
Jörg Kortleitner empfängt im Esszimmer seines Hauses. Ein Steinofen verströmt wohlige Wärme. Daneben steht eine lebensgrosse Holzstatue, eine thailändische Sawadee-Lady, die zur Begrüssung ihre Hände aneinanderlegt. Seit 2014 ist nichts mehr so, wie es war. Es gehe ihm schlecht – miserabel, sagt Kortleitner. «Ich schlafe mit meinen Problemen ein.»
2017 und 2018 haben Jörg und Martin Kortleitner Strafanzeige gegen ihren damaligen Kundenberater eingereicht. Und vorgestern haben sie eine Strafanzeige folgen lassen gegen drei weitere Exponenten der SGKB: Zwei ehemalige Niederlassungsleiter der Rheinecker Filiale sowie deren Vorgesetzten aus der Sparte Privat- und Geschäftskunden. Die Anzeige richtet sich ausserdem gegen die Bank selber. Neben den Strafanzeigen machen die Gebrüder einen deliktisch verursachten Schaden von jeweils rund zwei Millionen Franken geltend.
Die Beschuldigungen sind happig, wie aus den Dokumenten hervorgeht, die unserer Zeitung vorliegen. Die Kortleitners werfen ihrem damaligen SGKB-Berater Veruntreuung, Betrug, Urkundenfälschung, Erschleichen einer Unterschrift und Verstoss gegen das Geldwäschereigesetz vor. Konkret ist die Rede von ungerechtfertigten Barauszahlungen, unberechtigten Darlehen, Falschberatung bei Hypothekenaufnahmen und Wertschriftenanlagen, nicht genehmigten Wertschriftengeschäften usw. Allein Jörg Kortleitner beanstandet über 150 Transaktionen. Er verbrachte von 2009 bis 2013 die meiste Zeit in Thailand, woher seine Ehefrau stammt, und kam pro Jahr nur für wenige Wochen in die Schweiz.
Die SGKB leitete nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine interne Untersuchung ein. Die interne Revision sei in ihrem Bericht im Jahr 2015 zum Schluss gekommen, dass sich «mit wenigen nachvollziehbaren Ausnahmen auf allen Auszahlungsbelegen die Unterschrift Jörg Kortleitners oder jene einer bevollmächtigten Drittperson befinden», sagt Banksprecher Adrian Kunz. Die Bank räumt allerdings ein, dass vier Belege mit Kortleitners Unterschrift Daten tragen, an denen er in Thailand weilte. Zu welchem Zeitpunkt diese Belege unterschrieben wurden, sei unklar. Es könne aber zum Beispiel sein, dass Kortleitner sie später nach seiner Rückkehr in der Schweiz signiert habe.
Auch Jörg Kortleitners Bruder Martin war laut seinen Angaben häufig in Thailand. Was in seiner Strafanzeige gegen den damaligen Kundenberater besonders ins Auge sticht: Im Zusammenhang mit Ein- und Auszahlungen ist auch die Rede von einer «allfälligen Teilnahme an deutschen Steuerdelikten». Konkret beanstandet Martin Kortleitner, mit ungenehmigten Transaktionen über seine Konten habe sein damaliger SGKB-Berater deutschen Kunden der Bank geholfen, unversteuerte Gelder am Fiskus vorbei zurück nach Deutschland zu transferieren.
Die SGKB bestätigt, dass Martin Kortleitners Konto für Überweisungen an zwei deutsche Empfänger benutzt wurde. In einem Fall aus dem Jahr 2014 wurden 77000 ein- und kurz danach wieder ausbezahlt. In einem zweiten Fall zwei Jahre zuvor geht es um 204000 Euro. Ob der ehemalige Kundenberater dadurch Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet und damit auch gegen interne Verhaltensregeln verstossen habe, wofür es allerdings «Hinweise gibt», sei «nicht erwiesen», hält die Bank fest. Dem Kunden dürfte aus diesen Transaktionen jedoch «kein finanzieller Schaden» entstanden sein. «Ausserdem tragen die Dokumente, die den Transaktionen zugrunde liegenden, die Unterschrift Martin Kortleitners.»
Trotz dieser Vorfälle sieht die SGKB keine Notwendigkeit, ihre interne Aufsicht und ihre Richtlinien zu verschärfen. Die Bank habe bereits im Jahr 2010 ein «striktes Verbot der Beihilfe zur Steuerhinterziehung» erlassen und in diesem Zuge ein umfassendes Regelwerk mit entsprechenden Kontrollen verabschiedet. «Die St.Galler Kantonalbank verfügt über ein sehr gutes, branchenübliches internes Kontrollsystem, das regelmässig geprüft und bestätigt wird.»
Praktisch parallel zur Strafanzeige gegen seinen ehemaligen Kundenberater haben Jörg Kortleitners Anwälte 2017 beim Vermittleramt St.Gallen ein Schlichtungsgesuch eingereicht. Dessen Zweck war es, die SGKB zu verpflichten, dem Kläger Kortleitner gut 2,019 Millionen Franken plus Zins als Schadenersatz zu bezahlen. Den Löwenanteil des geltend gemachten Schadens machen «ungerechtfertigte Barauszahlungen» im Umfang von annähernd 1,4 Millionen Franken aus.
Mitte September 2017 hat eine Schlichtungsverhandlung stattgefunden. Ein Rechtsvertreter der SGKB habe Jörg Kortleitner die Zahlung einer Vergleichssumme von 90000 Franken in Aussicht gestellt, sagt Berater Jörg Wipfli, der am Treffen teilgenommen hat. Zudem habe der SGKB- Anwalt eingeräumt, die Bank habe erkannt, dass sich der damalige Kundenberater gegenüber Kortleitner deliktisch verhalten habe.
Die SGKB bestreitet, dass ihr Anwalt während der Verhandlung ein strafbares Fehlverhalten ihres ehemaligen Kundenberaters zugegeben habe. Und der SGKB-Anwalt habe 90000 Franken «lediglich als Maximalbetrag erwähnt, über den man mit der Bank im Rahmen eines Vergleichs reden könne». Bei dieser Summe handelt es sich laut SGKB im Wesentlichen um jene Bezüge, deren Belege Kortleitners Unterschrift tragen, obwohl er zu den jeweiligen Zeitpunkten in Thailand war. Diese Tatsache der Abwesenheit im Ausland bedeute jedoch nicht automatisch, dass die Transaktionen nicht in Kortleitners Auftrag getätigt worden seien oder er dadurch einen finanziellen Schaden erlitten habe, heisst es seitens der Bank.
Der Gesprächsfaden zwischen den Streitparteien ist mittlerweile gerissen. Die SGKB äussert «Bedauern, dass es in einer Kundenbeziehung so weit kam» und begrüsse es deshalb, dass «über die strittigen Punkte und einen allfälligen Schaden ein ordentliches Gericht urteilt». Diese Haltung wird untermauert durch die Antwort des Rechtsdiensts der SGKB vom Dezember 2017 an Jörg Kortleitners Anwälte auf einen 17-seitigen Fragenkatalog. In der fünfzeiligen Antwort lehnt der Rechtsdienst jegliche Beantwortung der Fragen ab, schreibt aber: «Wir fordern Ihren Klienten auf, seine angebliche Forderung nun beim Gericht anhängig zu machen oder nicht länger daran festzuhalten.» Einen ähnlichen, noch umfangreicheren Fragenkatalog reichten die Anwälte später auch im Fall Martin Kortleitners ein. Die Bank beschied im November 2018, «wir nehmen im Moment nicht Stellung».
Ob die Strafanzeigen der Gebrüder Kortleitner indessen in Strafuntersuchungen münden, ist offen. Im Fall der Anzeigen gegen den ehemaligen Kundenberater sei der Abschluss des Vorverfahrens derzeit nicht absehbar, schreibt auf Anfrage Roman Dobler, Sprecher der St.Galler Staatsanwaltschaft. Die Anzeigen liegen beim Kantonalen Untersuchungsamt, Gruppe Wirtschaftsdelikte, in St.Gallen. Dorthin waren sie vom Untersuchungsamt Uznach weitergeleitet worden. Der Leitende Staatsanwalt des Uznacher Amts spricht in seinem Schreiben vom Dezember 2017 an seinen St.Galler Kollegen in der Causa Jörg Kortleitner von einem «komplexen Wirtschaftsstraffall, welcher sich über einen längeren Zeitraum erstreckt», und davon, «dass es sich um ein Wirtschaftsdelikt mit besonderem Aufwand handelt». Zudem werfe auch die «Klärung der strafrechtlichen Verantwortung der SGKB komplexe Fragen» auf.
Diese Klärung wollen die Kortleitners nun mit ihrer jüngsten gemeinsamen Strafanzeige beim Kantonalen Untersuchungsamt erreichen, wo sie zunächst von der Staatsanwaltschaft geprüft werden wird. Die Vorwürfe gegen die zwei früheren Niederlassungsleiter der Rheinecker SGKB- Filiale, ihren Vorgesetzten sowie gegen die Bank selber lauten auf ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Erschleichen einer Unterschrift, Verstoss gegen das Geldwäschereigesetz, Bankgeheimnisverletzung und Steuerdelikte.
Jörg Wipfli verweist unter anderem auf eine Vollmacht aus dem Jahr 2008 für den damaligen Kundenberater, unterzeichnet von Jörg Kortleitner. Diese Vollmacht, zu Tage gefördert von der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens, ist zwar nicht auf dem offiziellen Vollmachtsformular der Bank ausgestellt worden, trägt aber den Stempel der Bank und die Unterschrift des damaligen Niederlassungsleiters. Jörg Wipfli: «Damit wusste die SGKB seit dem Jahr 2008 von dem Naheverhältnis des damaligen Kundenberaters zu Jörg Kortleitner», habe aber «tatenlos zugesehen», wie der Berater seine Kunden geschädigt habe. Die Vollmacht dreht sich um rechtsgültige Vertretung in Angelegenheiten mit dem Ausländer- und dem Einwohneramt, den Steuerbehörden, der Motorfahrzeugkontrolle, der Krankenkasse, der AHV oder Versicherungen und Banken.
Die SGKB kontert mit dem Argument, es handle sich um «eine bankfremde Vollmacht, die von der St.Galler Kantonalbank in dieser Form nicht akzeptiert würde und im Geschäftsverkehr mit der St.Galler Kantonalbank nie zur Anwendung gelangte». Für alle Transaktionen, welche durch eine bevollmächtigte Person veranlasst worden seien, liege «eine ordentliche Bankvollmacht der St.Galler Kantonalbank» vor. Die St.Galler Staatsanwaltschaft ihrerseits hat im Fall der Kortleitners «bis anhin keinen Tatverdacht gegen die Organe der fraglichen Bank beziehungsweise gegen die Bank als solche», schreibt Mediensprecher Roman Dobler.
Die mutmasslichen Unregelmässigkeiten auf ihren Konten bei der SGKB wollen den beiden Kortleitners erst gegen Ende 2014 bei der Durchsicht ihrer Bankdokumente aufgefallen sein. Das Geldinstitut hält fest: «Falls ein durch die Bank verschuldeter Schaden festgestellt wird, wird die St.Galler Kantonalbank selbstverständlich dafür einstehen.»
Und ihr ehemaliger Kundenberater bei der Filiale in Rheineck? Dieser hat die Bank im Frühling 2014 verlassen. Die SGKB betont, er habe aus freien Stücken gekündigt, was Jörg Wipfli laut seinen Angaben bezweifelt. Auf Anfrage lässt der ehemalige Kundenberater ausrichten, er würde in der Causa der Kortleitners «eine Klärung vor Gericht begrüssen». Und: «Ich weise alle Vorwürfe als haltlos zurück.»
Vor den beiden Brüdern liegt ein steiniger Weg. Nach all den Mühen der vergangenen Jahre könne er jetzt nicht einfach aufgeben, sagt Jörg Kortleitner. Und fügt hinzu: «Ich hoffe auf die Schweizer Gerechtigkeit.»
Nur macht unsere dafür spezialisierte Staatsanwaltschaft III (Wirtschaftsdelikte) nicht viel federlesens.
Weil Sie nur und nur für Wirtschaftsdelikte zuständig ist. Und nicht wie in St. Gallen auch noch für Velodiebe.
Warum wohl wurde der Fall Raiffeisen von der Stawa St. Gallen nach Zürich abgetreten? Hm. Eben.
Das sind eben die Grenzen des Föderalismus.
Darum bitte immer in Kleinstkantonen delinquieren. Wenns dann doch auffällt, ist der der Staatsanwalt mit 50% Pensum eh überfordert 😢