Schweiz
Basel

Strafgericht Muttenz (BL): Mann tötete ohne Reue Schwester

Am Donnerstag gibt das Strafgericht in Muttenz das Urteil bekannt.
Am Donnerstag gibt das Strafgericht in Muttenz das Urteil bekannt.

Mordprozess im Baselbiet: Mann erwürgte seine Schwester – und zeigt keine Reue 

Ein heute 57-Jähriger erwürgte 2014 in Aesch (BL) seine Schwester nicht im Affekt und war auch nicht krank: Dies sagte ein Psychiater beim Beginn des Prozesses vor dem Baselbieter Strafgericht am Montag.
28.06.2016, 05:4728.06.2016, 10:26
Mehr «Schweiz»

Mehr zum Thema

Basel
AbonnierenAbonnieren

Noch vor der Dämmerung schlich sich der Mann ins Haus. Ruhig wartete er, bis die Schwester die Enten fertig gefüttert hatte und zurück kam. Als sie ihn im Haus sah, schrie sie, sagt er. In der nächsten Minute schlug er – der eigene Bruder – mit dem mitgebrachten Metallrohr auf sie ein. Damit wollte er sie ohnmächtig prügeln, wie er in der Einvernahme kurz nach der Tat angab. Als das nicht klappte, setzte er sich auf sie und würgte sie mit blossen Händen, bis er ihren Puls nicht mehr spürte. Anderntags kam die Polizei – er hatte auf sie gewartet.

«Ob richtig, ob falsch – es ist passiert»
Angeklagter

Streit auch wegen Geld

Was wie ein brutaler Krimi klingt, geschah 2014 in Aesch und wird derzeit vor dem Strafgericht in Muttenz verhandelt. Der Angeklagte, ein 57-Jähriger, zeigt keine Spur von Reue. «Ob richtig, ob falsch – es ist passiert». «Natürlich ist die Tat unsäglich», sagte er noch, und heute bereue er sie für die Angehörigen der Schwester. Deren Ehemann und Sohn sind im Strafprozess Privatkläger.

Begonnen hatte die Auseinandersetzung mit dem Einzug der Schwester ins Elternhaus in Aesch. Dort pflegten die Geschwister gemeinsam die demente Mutter. Nach und nach ging der Familie das Geld aus, dies auch weil der Angeklagte für die Pflege seine Jobs aufgegeben hatte. Er war bereits 2004 ins Haus eingezogen, um seine Mutter zu pflegen. Er wirft der Schwester vor, keine finanzielle Unterstützung geleistet zu haben, auch als sie später einen Nachtschicht-Job angenommen habe. Also auch keine Miete gezahlt zu haben.

Täter sieht sich als Opfer

Anfang April 2014 eskalierte der Konflikt, und der Angeklagte verprügelte nach eigenen Angaben seine Schwester erstmals. Darauf liess sie ihn per Gerichtsverfügung aus dem Haus weisen, mit einem Verbot, sich der Schwester mehr als 250 Meter zu nähern. Damit habe er sich plötzlich ausweglos «in die Ecke gedrängt» gesehen.

Nach seiner Wegweisung konnte die Mutter nicht im Haus bleiben und kam in ein Heim; sie starb rund zwei Monate nach der Tat. Das war der Anfang vom Ende: Er nahm Rache.

Für den Unterschied zwischen vorsätzlicher Tötung und Mord ist relevant, ob ein Täter planmässig und kalt vorgeht. Der Angeklagte gab zu, dass er wohl mit der Absicht zum Haus ging, seine Schwester niederzuschlagen und zu erwürgen. Er habe zwar gehofft, etwas halte ihn noch davon ab, konnte aber nicht sagen, was das hätte sein können.

Angeklagter ist nicht krank

Der psychiatrische Experte erkannte beim Angeklagten keine Störung und bei der Tat auch keine Affekthandlung, sondern verbreitete Persönlichkeitszüge in individueller Ausprägung: Der Mann sei «eher zwanghaft, etwas schizoid»; jedenfalls habe er ichbezogen Mühe, eigene Gefühle zu zeigen und jene anderer zu sehen.

«Rigide Denkmuster» wendet er laut Gutachter auf sich und andere stur an. Er habe zudem auch familiär «nicht gelernt, eine Gesprächslösung zu finden» für Konflikte.

Das Urteil wird am Donnerstag bekannt gegeben. (rwy/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
Mann versuchte Ex-Frau mit Spray anzuzünden: Jetzt steht er vor Gericht
Ein 43-jähriger Mann muss sich am Dienstag vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen versuchten Mordes an seiner Exfrau im Jahr 2021 verantworten. Er soll sie angezündet und anschliessend mehrmals mit einem Messer auf sie eingestochen haben.

Er habe den Sprühstrahl einer Spraydose mit Bremsenreiniger auf seine Exfrau gerichtet und diesen mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt, erklärte die Luzerner Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Die Jacke und die Haare der Frau fingen sofort Feuer.

Zur Story